BVerfG, Berliner Justizwillkür, Die schlimmste Art der Ungerechtigkeit ist ihre vorgespielte Gerechtigkeit

Berliner Justizwillkür, Die schlimmste Art der Ungerechtigkeit ist ihre vorgespielte Gerechtigkeit
Bundesverfassungsgericht: “Die Kammer hat in diesem Verfahren davon abgesehen, der Entscheidung eine Begründung beizufügen. Es ist daher nicht möglich, Ihnen die Gründe für die Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde im Nachhinein zu erläutern.
Es ist Teil der Entscheidung der Kammer, dem Beschluss kein Gründe anzufügen, sodass eine nachträgliche Begründung diesem Kammerbeschluss zuwiderlaufen würde.”
Dass bedeutet ja, dass Verfassungsbeschwerden absichtlich ohne Begründung nicht angenommen werden gerade, weil man in bestimmten Fällen keine Begründung erbringen möchte.
Insoweit sind die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts Verfahren nicht anzunehmen reine Willkür.

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