BVerfG Missbrauchsgebühr: “Ein Gericht hebt ab”, kritische Berichterstattung nicht erlaubt, 31.07.2012

Meine Interpretation des “Prantl-Gate” von Benno Stieber

Beim Bundesverfassungsgericht geht es manchmal zu wie bei Hofe. Eigentlich spricht das Gericht nur über seine Urteile. Aber man sitzt im überschaubaren Karlsruhe eng zusammen, und wer mehr wissen will über die Richter oder das Binnenverhältnis der Senate, der sollte ein gutes Verhältnis zu den Akteuren oder ihren Mitarbeitern pflegen. Das Gericht ist gute Presse gewohnt, unbotmäßige Berichterstattung wurde in der Vergangenheit schon mal mit einem empörten Anruf der Pressesprecherin quittiert.

Nun hat Heribert Prantl, der Innenressortchef der Süddeutschen Zeitung, im März einen etwas bösen Kommentar zur „Mutwillensgebühr“ geschrieben. Darin führt Prantl das Ansinnen der Verfassungsrichter, Bürger mit offensichtlich unbegründeten Verfassungsklagen künftig mit einer Gebühr zu belegen, darauf zurück, dass heute vor allem Professoren im höchsten Gericht säßen. Die seien es nicht gewohnt, mit den Aktenbergen, die bei jedem Gericht anfallen, fertig zu werden, und sie hätten kein Interesse, sich mit den Nöten der Bürger zu beschäftigen. Statt mit solchem Kleinkram wollten sie lieber die Großlinien der Zeit mitbestimmen, schrieb Prantl. Damit verstümmle sich das Gericht aber selbst.

Das kam, nach allem was man hört, nicht gut an bei Gericht. ….

Bundesverfassungsgericht Ein Gericht hebt ab, sueddeutsche.de, 26. März 2012

Die Verfassungsbeschwerde, mit der sich jeder an Karlsruhe wenden kann, gehört zu den wunderbarsten Dingen in Deutschland. Man muss nicht Juristerei studiert haben, um ans Bundesverfassungsgericht zu schreiben, man muss auch keinen Anwalt haben; manche Schreiber machen das dadurch wett, dass sie sich rührend bemühen, juristische Formeln zu verwenden. Das erscheint einigen Karlsruher Koryphäen lächerlich. Sie wollen einen Abwimmelmechanismus etablieren. Das ist gefährlich und schädlich. …

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