Wenn Bundesrichter randalieren, Hauen und Stechen im höchsten deutschen Strafgericht, 19.06.2012

“10. Die von der Richterschaft lancierte Suggestion, die Berufsgenossen seien eine “geschlossene Gesellschaft der Heiligen”, ist nach der Auffassung des ausgewiesenen Fachmanns Wolfgang Neskovic (neunte Zivilsenat BGH) nicht nur ein Märchen, sondern schlicht dummes Zeug, da er in langjähriger Betrachtung von Richtern, insbesondere bei Karrieredrängeleien, mehr moralische Fragwürdigkeiten als in der Politik erlebt habe.”
Dr. jur. Rolf Lamprecht

Hauen und Stechen im höchsten deutschen Strafgericht: Der Beförderungsstreit am BGH eskaliert weiter – trotz eines Urteils der Verfassungsrichter von Benno Stieber, Financial Times

Für einen kurzen Moment schien es, als würde der Bundesgerichtshof (BGH) endlich zur Ruhe kommen. Als gäbe es eine Lösung im seit Monaten offen geführten Streit um die Besetzung des Zweiten Strafsenats. Denn das Bundesverfassungsgericht hat vorige Woche entschieden, dass BGH-Präsident Klaus Tolksdorf den Vorsitz am umkämpften Senat kommissarisch dem Richter Andreas Ernemann übertragen durfte, der zugleich schon den Vierten Senat leitet.

Diese Interimslösung ist also rechtmäßig, Tolksdorf schien im Streit mit seinem Kontrahenten Thomas Fischer der Rücken gestärkt. Es schien, als könne das Präsidium des höchsten deutschen Strafgerichts nun in Ruhe entscheiden, ob Fischer den Vorsitz am Zweiten Senat bekommt, um den er seit über einem Jahr mit allen juristischen Mitteln kämpft.

Doch die Entscheidung der Verfassungsrichter hat das Klima in der Karlsruher Herrenstraße nicht verbessert. Tatsächlich hat es den Streitparteien nicht einmal eine Verschnaufpause verschafft. Denn die Interimslösung währt nur noch mickrige zwei Wochen: Dann geht Tolksdorfs Notnagel Ernemann in den Ruhestand – und der umstrittene Fischer hat noch einmal nachgelegt: Er hat sich nun auch noch um die Nachfolge von Ernemann als Vorsitzender des Vierten Senats beworben. …

….Eine Lösung könnte das Justizministerium liefern. Es kann sich über die Empfehlung des Gerichtspräsidenten hinwegsetzen. Zuletzt geschah das bei der Besetzung des Familiensenats. Da zog das Ministerium Hans-Joachim Dose, den Tolksdorf auf den zweiten Platz gesetzt hatte, der Richterin Karin Milger vor. Doch in diesem eskalierten Konflikt würde ein Machtwort aus dem Hause Leutheusser-Schnarrenberger wohl Gerichtspräsident Tolksdorf beschädigen….

…Das hat Fischer nun nicht nur durch seine Bewerbung um den Vierten Senat erneut gezeigt. Er hat BGH-Präsident Tolksdorf parallel auch noch beim Dienstgericht des Bundes verklagt, das für Disziplinarverfahren bei Richtern zuständig ist.

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