Christoph Frank, 55, Oberstaatsanwalt in Freiburg und Vorsitzender des Deutschen Richterbundes, Focus Nr. 30, 21.07.2008, Seite 14, “Auf den Richter verzichten, für vieles reicht der Staatsanwalt”:
Focus: Die Betroffenen nehmen den Staatsanwalt eher als Ankläger wahr…
Frank: “…Die Staatsanwaltschaft ist zu strikter Objektivität verpflichtet. Viele Kollegen wechseln zwischen Staatsanwaltschaft und Gericht. Das prägt ihr berufliches Selbstverständnis. ” Dann wird einem auch klar warum das berufliche Selbstverständnis von Staatsanwaltschaft und Richtern darin besteht, dass beide zusammen zB. das Protokoll in Strafverfahren willkürlich bestimmen und der Angeklagte nichts in das Protokoll aufnehmen lassen kann und die Schöffen sich strafbar machen, wenn diese auf ein wahrheitsgemäßes Protokoll hinwirken sollen. LG-Bielefeld Richter Heinz Gaßmann (14Ns43Js943/06-38/07) und der Präsident des LG-Bielefeld Dr. Günter Schwieren (Schreiben vom 15.06.2007 313E-LG Bielefeld-141(5)). Solche Vorgänge stellen gemäß der Staatsanwaltschaft Bielefeld nicht einmal im geringsten einen Verdacht auf Rechtsbeugung dar für den ermittelt werden müßte.
Das staatsanwaltiche Selbstverständnis von Staatanwälten in Zusammenarbeit mit Richtern ist es uvam.:
1. Mittellose zu bestrafen, die sich bei Anwaltszwang einen Anwalt nehmen (Oberstaatsanwalt Klaus Steffen StA-Bielefeld, Rechtspflegerin Tholema).
2. Hausdurchsuchungen wegen wertlosen Gegenständen bei Proleten durchzuführen und gleichzeitig in gleichen Fällen aber bei wertvollen Gegenständen keine Ermittlungen aufzunehmen, wenn der Beschuldigte Rechtsanwalt ist und mit einem Richter zusammenarbeitet (Oberstaatsanwalt Kahnert StA-Bielefeld 26Js314/08, 26Js403/08).
3. Anwälten zu erlauben falsche eidesstattliche Versicherungen abgeben zu dürfen. (Staatsanwältin Sandra Veit StA Bielefeld 62Js273/03 und Oberstaatsanwältin Dr. Barbara Vogelsang Generalstaatsanwaltschaft Hamm 2Zs2277/03) wobei auch eine solche Strafvereitelung nicht strafbar ist, weil diese nicht erkennbar ist und eine falsche eidesstattliche Versicherung ebenfalls nicht (StA-Bielefeld).
4. Akten verschwinden zu lassen, wenn Richter koksen etc. etc. BRD Mafia, Der Deutschland Clan: http://www.youtube.com/watch?v=qolxo2WAKWE
“Das Saarland ist ein kleines Land. Da hat man es nicht gern, wenn Fehler von Polizei und Staatsanwaltschaft die Bürger verwirren. Da tut keiner dem anderen weh, auch nicht ein Richter dem Staatsanwalt.” (Gisela Friedrichsen, DER SPIEGEL)
5. Aufgrund von blinden Glauben an Urheberrechtsverbände http://www.heise.de/ct/06/22/102 Hausdurchsuchungen durchzuführen
6. Strafvereitelung von Polizei und Staatsanwaltschaft für die Verfolgung eines Neonazi-Delikts 2 Js 4069/03.
7. Strafverfahren gegen Kritiker solcher Machenschaften und die, die es veröffentlichen werden mit unglaublicher Skrupellosigkeit durchgezogen und das zusammen mit den lieben Richterkollegen: http://www.althand.de/polnaz.html
Bei der Beschimpfung solcher Menschen durch Juristen, die solche Zustände kritisieren, handelt es sich um die Wahrnehmung berechtigter Interessen (Staatsanwalt Klages StA-Hannover 1151Js54960/08) aber evtl. nur wenn die Menschen, die die Zustände kritisieren keine hochrangigen Juristen sind.
8. Absprachen mit Reichen, die sich dann für ihre Straftaten gewissermassen frei kaufen können, wenn diese nicht schon Gutachten besitzen aufgrund dessen diese sich unter Berufung auf einen Tatbestands- oder Rechtsirrtum erst gar nicht strafbar machen. Gekaufte Urteile, Geschäfte vor Gericht Frontal21 , Peter Hartz – Wie Reiche sich freikaufen können , FTD-Thema vom 18.02.: Selbstanzeige beim Finanzamt
9. Anklage unerwünscht, Korruption und Willkür in der deutschen Justiz: http://www.juergen-roth.com
10. ‘Friss den Neger’ – Richter Leipold, AG Freiburg, spricht Polizisten vom Vorwurf des Gewaltmissbrauchs frei.
11. Richter und Staatsanwalt als “Konstrukteure” – HU-Marburg verurteilt Urteil gegen Brosa , Staatsanwalt erbettelt Strafantrag gegen Justiz-Kritiker
12. “Die Beweisaufnahme durch das Gericht bezeichnen die Grünen als »zumindest tendenziös«: »Man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass nur belastende, nicht aber entlastende Fakten gesucht werden sollten«. So würden polizeiinterne Protokolle zitiert, nicht aber Gesprächsnotizen und Schreiben, die eine Reaktion der Polizeispitze auf ihr bekanntgewordene Vorgänge. Erst auf Nachhaken der Anwälte habe der vorsitzende Richter diese entlastenden Beweismittel ebenfalls zur Kenntnis genommen.” http://www.webwecker-bielefeld.de/entry_17250.0.html
13. Aus dem Gespäch mit Mandanten und insbesondere auch im Gespräch mit Beschuldigten, die am Anfang jedes Verfahrens jedesmal der Auffassung sind wie sie es wahrscheilich auch aus dem Fernsehen oder aus traktierten Mustern erkennen, das sie völlig objektiv behandelt werden, wenn sie vor Gericht stehen und das auch schon die Ermittlungen objektiv stattfinden. Es gibt dann aber, und da kann ich sagen in fast jedem der Verfahren egal wie es nachher ausgeht aber auch im Wege dieses Verfahrens die Erfahrung für diese betreffenden Personen, die Anfangs diese Auffassung vertraten, das sie diese Meinung revidieren müssen. Er drängt vielleicht seinen Anwalt bestimmte seiner Meinung nach entlastende Informationen den Ermittlungsbehörden sofort mitzuteilen, weil er sich nicht vorstellen kann in welch erschreckendem Ausmaß das was zwischen Rechtsanwalt und Staatsanwalt abläuft Ähnlichkeiten mit einem Pokerspiel hat. http://www.beschwerdezentrum.de/ifdm/hohmann_interview.htm
uvam. (siehe auch: http://www.althand.com/publica.html)