Der BGH wendet die Vorschrift der richterlichen Rechtsbeugung gesetzeswidrig zu richterlichen Gunsten an

Der BGH wendet die Vorschrift der richterlichen Rechtsbeugung gesetzeswidrig zu richterlichen Gunsten an:
Die Professoren Bemmann, Seebode und Spendel werfen dem BGH in der Zeitschrift für Rechtspolitik 1997, 307f, vor, diese Strafvorschrift gesetzwidrig auszulegen und anzuwenden. Diese gesetzwidrige Auslegung und Anwendung, die den Gesetzeswortlaut missachtet, führt dazu, dass die der Rechtsprechung auferlegte Selbstkontrolle praktisch außer Kraft gesetzt wird.
Auch für die Rechtsprechung gilt: Unkontrollierte Macht korrumpiert.

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