“Urkundenfälschung durch Staatsanwälte ‘nicht widerrechtlich’?”, 9. Oktober 2001 Frankfurter Rundschau

“Urkundenfälschung durch Staatsanwälte ‘nicht widerrechtlich’?”, 9. Oktober 2001 Frankfurter Rundschau
Bei der Generalstaatsanwaltschaft in Frankfurt scheint man es mit Urkunden nicht allzu genau zu nehmen.
“Ermittlungsverfahren gegen zwei Mitarbeiter der Generalstaatsanwaltschaft eingestellt – Kritiker der Entscheidung sprechen von Rechtsbeugung.
Nun ist dieser neue Fall von “Rechtsauffassung” der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt eine Petitesse verglichen mit dem hier dargestellten Fall von “Rechtsauffassung” der Oberstaatsanwältin Andrea Gallandi – ebenfalls der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt angehörig.
Ist es eine lässliche Sünde, wenn in einer laufenden und strittigen Erbauseinandersetzung die Interessenvertreterin einer Miterbin eine beschriftete Urkunde – beweiskräftig wie ein Testament – aus dem Haus und den Unterlagen einer Erbengemeinschaft entnimmt und in den Banktresor ihrer Klientin “transferiert”?
Ohne jemals den hintergangenen Miterben über den Fund und Transfer der Urkunde zu informieren?
Für Gallandi ist dieses (unbestrittene!) Vorgehen nicht einmal der Rede wert. […]
Diesen Vorgängen und diesem Vorgehen erteilt Gallandi bzw. die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt die Absolution.
Was schreibt zu solchen Vorgängen und Zuständen Anne Riedel in der Frankfurter Rundschau:
“Ein Narr, der noch glaubt, in der Justiz werde mit einer Elle gemessen.”
Rechtsbeugung? Oberstaatsanwältin Andrea Gallandi (Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt) sagte die Unwahrheit – ohne Konsequenzen fürchten zu müssen

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