Der deutsche Gerichtssaal ist ein gefährlicher Ort. Warum die deutsche Strafjustiz so viele Fehlurteile produziert, 21.11.2015

Das soll Recht sein? Warum die deutsche Strafjustiz so viele Fehlurteile produziert. Ein Essay von Strafrechtsverteidiger Johann Schwenn, zeit-online, 15.11.2015

Kaum ein Monat vergeht ohne Aufdeckung eines spektakulären Fehlurteils in den USA. Todesstrafe oder jahrzehntelange Haft für einen Unschuldigen. Immer sind die Ursachen dieselben: frisierte Beweise, mit verbotenen Methoden erschlichene Geständnisse des “Täters”; Staatsanwälte, die schnell einen Verdächtigen liefern und sich damit dem Volk als unerschrockene Gegner der Kriminellen präsentieren wollen. Die Fehlurteile treffen vor allem Mittellose, oft Schwarze, die das Honorar für einen kampfstarken Verteidiger nicht aufbringen können. Ach ja, das ist Amerika, so etwas gibt es bei uns gottlob nicht, denkt der ZEITLeser. Doch da täuscht er sich.


Auf den ersten Blick sieht die Arbeit unserer Strafverfolgungsbehörden solide und verlässlich aus. Ich will daher etwas ausholen, um den Leser mit ein paar Grundregeln der Strafprozessordnung vertraut zu machen – erst dann werden sich ihm die Fallen und Lücken erschließen, in denen schon manch Unschuldiger verschwunden ist. …

…In der Hauptverhandlung muss der Angeklagte Entlastungszeugen nicht selbst benennen, das ist Aufgabe des Gerichts. Der Staatsanwalt muss einen Freispruch beantragen, wenn er den Angeklagten für unschuldig hält oder nicht genügend Beweise vorliegen. Und dann gibt es ja noch den Verteidiger. Er kann die Vernehmung von Zeugen und Sachverständigen beantragen. Er kann die Beweismittel besichtigen und in die Akten sehen.

Bei so viel Fürsorge für den Angeklagten könnte man glauben, im deutschen Strafprozess geschehe zu viel des Guten – und Fehlurteile seien die absolute Ausnahme. Doch das ist ein Irrtum: Der deutsche Gerichtssaal ist ein gefährlicher Ort.

Die größte Gefahr für den Unschuldigen lauert in den Vorentscheidungen. An ihnen sind oft dieselben Berufsrichter beteiligt, die später an der Hauptverhandlung mitwirken und das Urteil fällen. Die Hauptverhandlung aber – siehe oben – findet nur statt, wenn die Richter prognostizieren, dass der Angeklagte verurteilt wird. Lediglich drei Prozent der Strafprozesse enden in Deutschland mit Freispruch. Auch ein Haftbefehl darf nur ergehen, wenn der Tatverdacht dringend, die spätere Verurteilung eines Angeklagten also hochwahrscheinlich ist. Und da lauert die zweite Falle. Denn hat der Richter den Haftbefehl selbst erlassen oder aufrechterhalten, so wird es ihm später schwerfallen, von der eigenen Verurteilungsprognose abzurücken. Und noch schwieriger wird es, wenn die entlastenden Gründe schon deutlich erkennbar waren, als der Eröffnungsbeschluss erging.  …

…Viele Richter sind schnell bereit, die Prognosen der Staatsanwaltschaft zu übernehmen. Das liegt nicht nur an der Verwandtschaft der beiden Berufsrollen. Zahlreiche Richter waren selbst Staatsanwälte, sie identifizieren sich mit den Ermittlern weit eher als mit den Verteidigern. Und man muss wissen: Berufsanfänger werden bei der Staatsanwaltschaft nicht alleingelassen wie junge Richter und allein praktizierende Rechtsanwälte. Erfahrene Kollegen bringen ihnen bei, den oft enormen Arbeitsanfall zu bewältigen. Daran erinnert sich manch einer später dankbar und bleibt nach dem Wechsel ins Richteramt der Staatsanwaltschaft verbundener, als es seinen Entscheidungen guttun kann. Kaum ein Richter kennt dagegen aus eigener Anschauung die Rolle des Verteidigers.

Verhängnisvoll für den Unschuldigen ist auch, dass die Überzeugung des Gerichts von seiner Schuld keine absolute Gewissheit erfordert. Dadurch wird das Festhalten am Vorurteil “Der ist es gewesen” begünstigt. Und der Bundesgerichtshof (BGH) hebt Freisprüche immer wieder mit der Begründung auf, das jeweilige Landgericht habe “überspannte” Anforderungen an den Beweis der Schuld gestellt. Zweifel sollen also nicht einmal dann reichen, wenn sie der Richter selbst hegt. Ohne Beweise für seine Unschuld ist der Angeklagte in solchen Fällen verloren.

…Zu den verlorenen Illusionen gehört auch die, dass in der Hauptverhandlung zu Protokoll genommen wird, was Angeklagte, Zeugen und Sachverständige sagen. Bei den Strafkammern des Landgerichts und den Strafsenaten des Oberlandesgerichts notiert der Protokollführer aber bloß die Förmlichkeiten des Prozesses. Festgehalten wird nur, dass Prozessbeteiligte belehrt wurden und Angaben gemacht worden sind, nicht aber, was sie gesagt haben.

…An den Urteilstext aber muss sich das Revisionsgericht – in großen Sachen der Bundesgerichtshof – bei seiner Überprüfung halten. Werden die Aussagen im Urteil falsch wiedergegeben, so wird darüber kein Beweis erhoben.
…Das ist in Zeiten von digitalen Aufnahmegeräten ein Skandal.

…Zeigt das Urteil dem BGH den falschen Film, liegt das aber nicht immer am schlechten Gedächtnis der Richter. Das Landgericht Osnabrück ließ im Urteil gegen einen vermeintlichen Vergewaltiger zwei Entlastungszeugen, die im Prozess aufgetreten waren und dem Angeklagten ein hieb- und stichfestes Alibi gegeben hatten, einfach weg. So blieb den Bundesrichtern verborgen, dass die angeblich vergewaltigte, im Urteil als besonders glaubwürdig hingestellte Opferzeugin ihre Aussage später bloß den Angaben dieser Zeugen angepasst und das Datum der angeblichen Tat verändert hatte. Der Angeklagte wurde zu viereinhalb Jahren Gefängnis verurteilt und saß diese vollständig ab. Im Wiederaufnahmeprozess sagten die beiden Entlastungszeugen dann nochmals aus und kamen jetzt auch im Urteil vor. Der Angeklagte wurde wegen erwiesener Unschuld freigesprochen. Doch die Verurteilung als Sexualtäter hatte ihn da längst psychisch krank und berufsunfähig gemacht.

…Die Glaubwürdigkeit von Aussagepersonen zu beurteilen gilt als “Domäne” des Tatrichters. Sie zu beherrschen, hat der Richter aber weder im Studium noch als Referendar gelernt. Einen Aussagepsychologen muss er nur hinzuziehen, wenn er sich der Sache nicht allein gewachsen fühlt. Nur, wer gibt das schon gern zu?

Niemand wird Jurist, weil ihm der Umgang mit Emotionen liegt. Echte von bloß gespielten oder suggerierten zu unterscheiden erfordert viel Aufwand. Dem Appell einer schluchzenden Zeugin zu widerstehen, ihr doch bitte zu glauben, ist nicht jedermanns Sache. Vom herzzerreißenden Auftritt der Belastungszeugin war auch das Landgericht Hannover derart beeindruckt, dass es alle Hinweise auf eine Falschbeschuldigung beiseiteschob und meinen späteren Mandanten Ralf Witte wegen mehrfacher Vergewaltigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwölf Jahren und acht Monaten verurteilte. Erst im Wiederaufnahmeprozess konnte ein Sachverständiger den Richtern nahebringen, dass Tränen sehr wohl lügen können.

…Auch die Opferberatungsvereine spielen eine zwielichtige Rolle. Der Organisation Wildwasser e. V., die sich in den neunziger Jahren erwiesenermaßen am Verfolgen Unschuldiger beteiligt hat, sind ihre Sünden längst verziehen. Mein Mandant Herbert B. war 2004 vom Landgericht Halle zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Eine Wildwasser-Mitarbeiterin hatte durch ihren Einfluss auf das “Opfer” dafür gesorgt, dass die junge Frau bei ihrer Falschaussage gegen den Vater blieb, obwohl sie schon bei der Polizei versucht hatte, die Vernehmung abzubrechen. Erst 2010 wurde B. nach der Wiederaufnahme freigesprochen.

Das alles sind keine Einzelfälle. Die Fehler haben System. Besserung ist nicht in Sicht. Der Staat will es nicht wissen. Nur für Strafverschärfungen lassen sich Abgeordnete gewinnen und die Medien sowieso. Wird ein Fehlurteil bekannt – taugliche Statistiken gibt es nicht –, hält der Schrecken allenfalls für ein paar Tage. Die Justiz denkt immer an die Opfer – bloß die eigenen, die vergisst sie.

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1 Antwort zu Der deutsche Gerichtssaal ist ein gefährlicher Ort. Warum die deutsche Strafjustiz so viele Fehlurteile produziert, 21.11.2015

  1. Schröder sagt:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    das von RA Schwenn in Bezug auf Richter und Urteile zitierte kann ich voll-umfänglich bestätigen, was mir aber in ZPO Verfahren bisher geschehen ist.

    Zeugen lügen für ihren Arbeitgeber mit nachweislichen Falschaussagen.
    Die Zeugen werden als besonders glaubwürdig hingestellt, obwohl nachweislich sie einstudierte Aussagen tätigen.

    Sachverständige fertigen Gutachten für den Arbeitgeber, die fern der Realität sind.

    Richter urteilen selbstherrlich, zum WOHLE des betrügerischen Arbeitgeber(Kfz Markt beherrschender Monopolist) der gewerblichen Betrug seit Jahrzehnten betreibt.
    Der Monopolist verletzt Grundrechte nach belieben und schreckt nicht davor zurück, weiter zu handeln, weil einige Richter alles durchwinken.

    Was mir nachweislich bisher Geschehen widerfahren ist, ist unglaublich aber wahr. Man schreckte selbst davor nicht zurück, einen Anschlag auf mein Leben zu verüben. Beweise dafür sind eindeutig durch Zeugen und Fotos zu belegen.

    Rechtsstaat ADE

    MfG

    Schröder

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