Der Direktor des AG-Minden, Horst Eickhoff, will unfähige Rechtsanwälte und sich selbst nicht psychologisch untersuchen lassen und schickt stattdessen rechtlich überaus fähige und rechtlich geistig gesunde Bürger zur psychologischen Untersuchung. Wie sich geistige Krankheit am AG-Minden, LG-Bielefeld, OLG-Hamm und den zugehörigen Staatsanwaltschaften ausbreitet, 19.03.2012

Tausende Euros für richterlichen geistigen rechtlichen auf das übelste bürgerschädigenden Schwachsinn als Richtergehälter, damit sich Richter und Juristen in Hochachtung vor sich selbst feiern können.
Dr. jur. Rolf Lamprecht (Verdienstkreuz erster Klasse, verliehen von der Bundesjustizministerin):

“Viele Richter sind verlogen oder schizophren…
Sie begreifen sich als Teil eines übergeordneten Ganzen und auch als Vollstrecker eines übergeordneten Willens. Diese Überangepaßtheit empfinden sie nicht als schmerzliche Deformation ihrer Persönlichkeit, sondern ihr subalternes Verhalten wird zur staatstragenden Gesinnung hochstilisiert und als wertvolle Charaktereigenschaft erlebt.”

Richter Horst Eickhoff und Richter Heinrich Burckhard Husmann vom AG-Minden schickten einen Bürger zu zwei psychologischen Untersuchungen um ihm einen Betreuer zu bestellen, weil er angeblich nicht in der Lage sei rechtlich bei Gericht vorzutragen. Ein Gutachter erklärte, dass er gar nicht wüsste wie er das begutachten solle, denn er kenne sich doch rechtlich gar nicht aus. Es sollte also in Kumpanei ein Gefälligkeitsgutachten getätigt werden oder beide Richter glauben wirklich, dass Psychologen ein rechtliches Gutachten über die rechtlichen Fähigkeiten eines überaus rechtlich fähigen Bürgers erbringen können (Oberarzt Dr. Dr. Gerd Postel vorgeschlagen als Chefarzt mit C4-Professur: “Auch eine dressierte Ziege kann Psychiatrie ausüben”). Bereits jetzt darf man sich schon Gedanken über den Geisteszustand von 2 Richtern machen. Das die beiden Richter sich also eines Psychologen bedienen um den gewünschten Erfolg herbeizuführen anstatt das Gutachten eines Juraprofessors über die rechtlichen Fähigkeiten eines Bürgers einzuholen, die diese selbst mangels rechtlicher Fähigkeiten nicht im Stande zu beurteilen sind, erklärt sich von selbst. Das psychologische Gutachten ist gemäss dem AG-Minden geheim, weil dadurch gemäss §3 Abs. 1 Nr. g Informationsfreiheitsgesetz faire Gerichtsverfahren entstehen könnten und weil das gemäss §3 Abs. 2 IFG und §6  IFG-NRW die öffentliche Sicherheit gefährden könnte, denn es könnte der richterliche Schwachsinn, die rechtliche Geisteskrankheit und damit die richterliche Willkür an diesen Gerichten eingeschränkt werden.
Gemäss dem Präsidenten des OLG Hamm Gero Debusmann gefährdet die Freigabe solcher Informationen das Ansehen der Justiz und die gesamte Justiz würde dann in der ordnungsgemässen Wahrnehmung ihrer Aufgaben beeinträchtigt. Geistige Krankheit, kriminelles Handeln, Willkür usw. an Gerichten sind also die ondnungsgemässe Wahrnehmung von Aufgaben an Gerichten, die nicht beeinträchtigt werden dürfen. In Wirklichkeit werden dadurch nur seine rechtbeugerischen, korrupten, willkürlichen usw. Kollegen gefährdet. Richtig ist, dass sich in der Justiz alles um das Ansehen dreht und das Ansehen der Person letzlich immer das wichtigste Entscheidungskriterium darstellt.

Nun erging eine Entscheidung des AG-Minden in dem der psychologisch untersuchte nun anwaltlich nicht vertretene Bürger den Rechtsfall als Beklagter gewonnen hat. Der gleiche Kläger hatte zuvor bereits in einer gleichen Sache 4 andere Personen verklagt und das jeweilige Verfahren gewonnen. An den 4 Verfahren waren min. 6 Anwälte beteiligt, die für ihre beklagten Mandanten eine nutzlose und feherhafte Dienstleistung erbracht haben und diese damit geschädigt haben.

Der Bürger, der geistig unfähig ist bei Gericht rechtlich vorzutragen (Richter Horst Eickhoff und Richter Heinrich Burckhard Husmann) und als rechtlich “unvernünftig denkender Mensch” keine Rechte bei Gericht geltend machen kann” (Richter Thomas Helmkamp) der aber das Gerichtsverfahren gewonnen hat erklärt dazu:
“Ich habe nur mein zweitbestes gegeben aber es war immer noch 6 mal besser als das erstbeste, dass 6 Anwälte gegeben haben.”

Der Bürger beantragte daher die 6 Rechtsanwälte psychologisch untersuchen zu lassen um diesen einen Betreuer zu bestellen, denn die Anwälte schädigen durch ihre Unfähigkeit Ihre Mandanten, die diesen  grosses Vertrauen entgegen bringen. Ausserdem kennen sich diese 6 Anwälte rechtlich wesentlich schlechter aus wie ein Bürger, der wegen seiner rechtlichen Unfähigkeit von 2 Richtern zu einer psychologischen Untersuchung geschickt wird und über den Richter Thomas Helmkamp vom LG-Bielefeld (jetzt LG-Münster) erklärt, dass er rechtlich unvernünftig denkt und daher keine Rechte bei Gericht geltend machen kann. Die 6 Anwälte werden jedoch wegen ihrer vollständigen Unfähigkeit und ihres noch unvernüftigeren rechtlichen Denkens nicht psychologisch untersucht.

Der gleiche Bürger forderte einige Zeit zuvor den Direktor des AG-Minden auf seinen “unausrottbaren rechtlichen Disclaimerschwachsinn” von seiner Internetseite des AG-Minden zu entfernen. Nach 4 Beschwerden beim Direktor des AG-Minden, einer Beschwerde beim Präsidenten des LG-Bielefeld, einer Beschwerde beim Präsidenten des OLG geschah nichts. Erst nach 2 weiteren Beschwerden beim Landesjustizministerium wurde der rechtliche Schwachsinn von der Internetseite des AG-Minden entfernt. Es zeugt nicht gerade von rechtlicher geistiger Gesundheit wenn 3 Direktoren und Präsidenten von Gerichten auf ihren geistigen rechtlichen Schwachsinn auf einer Internetseite pochen, die der Information des Bürgers dient, besonders wenn diese den “rechtlich unvernüftig denkenden” Bürger dann auch noch aufgrund seiner rechtlichen Unfähigkeit zu 2 psychologischen Untersuchungen schicken.

Auch hat der gemäss den hiesigen Richtern geistig unfähige und rechtlich unvernünftig denkende Bürger zwischenzeitlich ua. 2 Einstweilige Verfügungen und 2 Klagen gegen die ARGE, sowie ein Verfahren auf Schmerzensgeld an anderen Gerichten jeweils ohne anwaltliche Vertretung gewonnen wobei die Gegenseite stets anwaltlich vertreten war.

Auch das von Juristen geschaffene Rechtsdienstleistungsgesetz sieht nur vor, dass Bürgern kostenloser “unzuverlässiger Rechtsrat” untersagt werden kann. Rechtsanwälten, Richtern und Juristen ist jedoch gemäss dem RDG unzuverlässiger Rechtsrat nicht zu untersagen und das selbst dann nicht, wenn der unzuverlässige Rechtsrat für Geld erbracht wird. Auch verbietet das RDG grundsätzlich dem rechtlich überaus fähigen Bürger andere Bürger rechtlich zu beraten und es verbietet ihm auch die 6 unfähigen Anwälte rechtlich zu beraten aber auch die 3 Richter, die Disclaimerschwachsinn auf ihrer Internetseite öffentlich zur Information des Bürgers verbreiten. Hinzu kommt das im Rechtsdiendienstleistungsgesetz mit den gleichzeitig erfolgten anderen Gesetzesänderungen der Bürger bezüglich der Wahrnehmung von Rechten vor den Gerichten noch stärker eingeschränkt wird als dieses im Rechberatungsgestz von Heinrich Himmler von 1935 der Fall war. So hat auch der vorgenannte Bürger andere Bürger vor Gericht mehrfach und in allen Fällen erfolreich vertreten und Rechtsanwälte rechtlich beraten. Das ist ihm jetzt ebenfalls mit Einführung des RDG unmöglich gemacht worden. Bei der Erschafffung dieser rechtlichen Vorschriften waren anscheinend auch nicht alle Juristen rechtlich besonders geistig gesund.

Richter Horst Eickhoff ist ein Kontaktverbot erteilt worden, welches gemäss dem AG-Minden, dem LG-Bielefeld (Beschluß des LG Bielefeld 8o521/04) und dem OLG-Hamm jeder Person erteilt werden kann. Er hält so ein Kontaktverbot für richtig und gut. Er hält sich allerdings selbst nicht an ein solches Kontaktverbot, so als gäbe es ein solches gar nicht. Auch Richter Dr. Jörg Eisberg vom AG-Minden ist ein solches Kontaktverbot erteilt worden und er hält sich ebensowenig daran als gäbe es ein solches gar nicht. Bei ihm weiss man aber nicht ob er ein solches für richtig und gut hält. Er hat allerdings seinen Richterkumpel Richter Horst Eickhoff, der es für richtig und gut hält genau in der Sache kollegial abgedeckt.
Desweiteren erklärt Richter Horst Eickhoff, dass Anwälten unbedingt unter allen Umständen rechtliches Gehör durch den Erhalt von Schriftstücken bei Gericht zu gewähren ist auch wenn diese es gar nicht haben wollen und sogar kriminelle Handlungen vornehmen (falsche Eidesstattliche Versicherung und Prozessbetrug), damit diese die Schriftstücke eines Bürgers und somit ihr rechtliches Gehör nicht erhalten.
Dem nicht anwaltlich vertretenen Bürger gegenüber nimmt er jedoch in Zusammenarbeit mit Richter Heinrich Burckhard Husmann vom AG-Minden Handlungen vor, die es dem sogenannten niederen und minderwertigen Bürger verbieten unter Androhung von bis zu 2 Jahren Ordnungshaft oder 250000 EUR Ordnungsgeld seine Rechte und auch sein rechtliches Gehör bei Gericht wahrzunehmen. Die 4 Richter am Landgericht Bielefeld Uhlhorn, Brinkmann, Geue und Kluge erklärten in der mündlichen Verhandlung: “Das der Beklagte Ihnen (Anm. dem Kläger) aufgrund der Unterlassungsentscheidung des Amtsgericht Minden noch nicht einmal mehr Schriftstücke über das Gericht zukommen lassen kann, so etwas geht gar nicht. Wir führen bei Gericht keine Geheimprozesse.” Im geistig vollkommen schwachsinnigen Beschluss (Beschluß des LG Bielefeld 8o521/04) der Richter steht dann aber auch noch zusätzlich, dass ein solches Vorgehen mit einem solchen Unterlassungsanspruch doch von Erfolg gekrönt ist was insgesamt 10 Richter entschieden haben wobei Richter Heinrich Burckhard Husmann vom AG-Minden aber schizophrenerweise erklärte, dass er nicht wüsste was er da überhaupt mehrfach entschieden hat aber auch gleichzeitig, dass seine Entscheidungen richtig seien. Soll man den Richtern Uhlmann, Brinkmann, Geue und Kluge und den Richtern vom OLG Hamm Gottwald, Vinke und Dr. Nowatius aufgrund der Schizophrenie und einem ansonsten widersprüchlichen schwachsinnigen Beschluss, bei dem es sich eigentlich verbietet solchen geistigen Schwachsinn der hinzukommend auch noch grundrechts- und menschenrechtswidrig ist zu Papier zu bringen, rechtliche geistige Gesundheit attestieren?

Beispiele von Entscheidungen dieser Gerichte in denen sich Richter und Staatsanwälte in einem regelrechten Wahn in rechtlich geistige Krankheit hineingesteigert haben:

a) Gemäss dem AG-Minden und dem LG-Bielefeld gibt es Mietverhältnisse über Wohnraum, die mit Null Tagen Kündigungsfrist und Null Tagen gerichtlicher Räumungsfrist automatisch beenden.
b) Ein Heizungsausfall über 3 Wochen und ein Warmwasserausfall über 2 Monate im Winter ua. stellen auch in ihrer Gesamtheit nur geringe Mängel dar, die nicht zur Mietminderung berechtigen. Verlangt der Mieter die Beseitigung vorgenannter Mängel ist einer fristlosen Kündigung des Vermieters stattzugeben, weil er damit dem Vermieter (rechtliche) “Vorschriften” gemacht habe. Für die vom Mieter umfangreich  vorgenommenen Schönheits-, Renovierungs- und Instandhaltungsarbeiten gibt es dann auch keinen Schadenersatz.
c) Bürger die ihre Rechte am OLG-Hamm wahrnehmen, die sich dafür zwangsweise bei Anwaltszwang einen Anwalt nehmen und dann inhaftiert werden, weil diesen unterstellt wird kein Geld zu haben um den Anwalt, der letztlich keine Leistung erbracht hat, bezahlen zu können.
d) Hausdurchsuchungen bei Bürgern wegen eines Paketes durchzuführen um seine Unschuld festzustellen ohne vorher bei der Post anzufragen ob der Beschuldigte das Paket überhaupt erhalten hat.
e) Richter dürfen am AG-Minden über Beschwerden und Berufungen erstmal selbst entscheiden für die, die nächst höhere Instanz zuständig ist. Das sei auch gemäss Artikel 101 Abs. 1 Satz 2 GG nicht zu beanstanden, wenn der erstinstanzliche Richter die Akte an die nächst höhere Instanz nach seiner Entscheidung weitergibt, damit diese noch einmal über das Rechtsmittel entscheidet.
f) Bürger müssen sich am AG-Minden Klagen- und Klagebegründungen selbst bei Gericht beschaffen ohne das diese wissen ob etwas entsprechendes vorliegt. Schriftliche Anfragen von Bürgern ob etwas vorliegt sind zu ignorieren. Auskunft darüber kann man nur durch persönliches erscheinen mit Akteneinsicht erlangen. Das sei “Gang und Gäbe an diesem Gericht”.
g) Bürger, die als Prozessbeobachter in mündlichen Verhandlungen anwesend sind, sind zu inhaftieren und wegen Beleidigung oder irgend etwas anderen zu bestrafen. Wenn Richter durch Prozessbeobachter bzw. die Öffentlichkeit kontrolliert werden müssen würde das gemäss dieser Gerichte bedeuten, dass diese einfältig, dumm ua. sind und das ist eine richterliche Beleidigung.
h) Wegen 1000 EUR Grundsteuerschulden einen Gutachter für 1250 EUR zur Festellung des Gebäude- und Grundstückwerts auf Kosten des Schuldners noch innerhalb der 7 tägigen Einspruchsfrist zu beauftragen.
i) Ein Gutachten über den Wert eines erschlossenen Grundstück als korrekt anzunehmen, dass tatsächlich nicht erschlossen ist. Die Beschwerde mit den vorgelegten Beweisen, dass das Grundstück nicht erschlossen ist wird mit der Begründung abgelehnt, dass der Richter den Gutachter aus einer vielzahl von Verfahren kennt und das Gutachten daher richtig ist.
j) Strafantrag und das erlassen eines Strafbefehls, weil 2 Staatsanwältinnen auf einer Karrikatur dargestellt werden wie diese sich in einer rechtsbeugerischen Schweinerei untereineinander Abdecken, weil es die als 2 weibliche Schweine dargestellten Staatsanwältinnen dabei zeigen würde wie diese den Geschlechtsakt zum Zwecke der Fortpflanzung (kopulieren) betreiben würden.

usw..

Richter Horst Eickhoff hält auch Richter nicht für Befangen, die sich zugunsten einer Partei an kriminellen Handlungen wie Prozessbetrug und falschen eidesstattlichen Versicherungen einer Partei beteiligen, Protokollfälschungen vornehmen, die selbst nicht wissen “was diese da in einem Beschluss entschieden haben”, gegen die über 10 Befangenheitsgründe vorliegen wo von einer ausreichen müsste um den Richter abzulehnen und wobei die Richter die benachteiligte Partei auch noch zusätzlich verspotten. Dienstliche Äusserungen der in höchstem Masse befangenen und kriminellen Richter brauchen gemäss Richter Horst Eickhoff entweder gar nicht eingeholt werden oder dem Ablehnenden im Wege des rechtlichen Gehörs auch gar nicht zur Kenntnis gebracht werden..
Er hält auch keine Richter für Befangen, die vereinfacht gesagt über eine eigene Beleidigung in einer Strafsache entscheiden. Demgemäss dürfen bei ihm erst Recht auch Richter ihre Zivilstreitigkeiten in eigener Sache selbst erledigen.
Er hält Menschen für nicht Zurechnungsfähig, die das anders sehen wie er. Das lässt vermuten, dass bei ihm eine schwere Schizophrenie oder eine sonstige schwere Persöhnlichkeitsstörung vorliegt. Er will sich aber nicht psychologisch untersuchen lassen, weil er sich für vollständig geistig gesund hält aber alle anderen, die nicht seine grundrechts- und menschenrechtwidrigen rechtsbeugerischen Handlungen vertreten für geistig krank hält. Da am AG-Minden und sogar am LG-Bielefeld und am OLG-Hamm auch andere Richter nicht geistig krank sein wollen passen sich viele ebenfalls opportunistisch in kollegialer korrupter Kumpanei an alle geistigen Krankheiten an auch wenn diese dabei Rechts- Grundrechts- und Menschenrechtsverletzungen, kriminelle Handlungen und Rechtsbeugung tätigen müssen. Wobei sich die anderen Richter wieder an die geistigen Krankheiten dieser Kollegen anpassen und sich alle dafür in Hochachtung für tausende EUR im Monat untereinander hochelitär feiern und belohnen.

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