Wenn man sich bei diesem Präsidenten aufgrund von willkürlichen Entscheidungen, die völlig rechtlichen Schwachsinn beinhalten beschwert, wo dann ein Landrichter eine Amtsrichterin für ihre Entscheidung, deren Begründung vollständig falsch ist auch noch lobt, dann sind das “grobe Beschimpfungen” und daher wird eine solche Beschwerde gemäß §18 Abs. 1 Satz 1 AGO des Freistaates Bayern nicht bearbeitet. Wenn Richter sich also durch Rechtsbeugung und mangelnde fachliche Qualifikation selbst grob beleidigen, dann ist dafür der Geschädigte verantwortlich zu machen und absichtlich und vorsätzlich auch noch zusätzlich noch mehr zu schädigen.
Auch die Frage nach evtl. Nebentätigkeiten der beiden Richter insbesondere bei dem Beklagten großen Konzern werden dann nicht bearbeitet.
Möchte man evtl. Nebentätigkeiten von Richtern nur einfach so ohne Begründung erfahren, dann wird die Beschwerde wegen fehlender Begründung dort natürlich und selbstverständlich auch nicht bearbeitet.
Wie Rechtsbeugung beim elitären Rechtsbeuger Dr. Ernst Tschanett funktioniert:
§ 18 AGO Förmliche Bearbeitung der Vorgänge
(1) Jeder Vorgang muss die zugehörigen Eingänge, die Art der Bearbeitung, die wesentlichen Schritte des Geschäftsgangs und die Erledigung in ihrer zeitlichen Reihenfolge nachvollziehbar, vollständig und dauerhaft erkennen lassen.
§18 AGO enthält also gar keine Regelung, dass Beschwerden mit begründetem Beschwerdeinhalt, die angebliche soganannte “grobe Beschimpfungen” bezüglich irgendjemanden darstellen, nicht zu bearbeiten sind. Demgemäß ist sogar jeder Vorgang bzw. jede Beschwerde zu bearbeiten. Er tätigt damit nicht nur Rechtsbeugung, sondern verstösst damit auch gegen seinen Amtseid.
Der Präsident Dr. Ernst Tschanett war zuvor bereits als Leitender Staatsanwalt des Landgericht Bayreuth und Hof tätig und damit also mit in der wahrscheinlich grössten organisierten kriminellen Organisation in Deutschland, die rein Weisungsgebunden politisch tätig ist und das macht ihn gemäß dem Landesjustizministerium zu einer besonders brauchbaren Person für die Tätigkeit des Präsidenten am OLG Bamberg und entsprechend wird er sich auch zuvor unter Missachtung seines Amtseides politisch besonders verdient gemacht haben.
Es wird übrigens keine Beschwerde von niederen Proleten bearbeitet, denn wenn die Beschwerde tatsächlich begründet ist und um so schlimmer das Vergehen über das man sich beschwert ist um so mehr sind es selbstverständlich angebliche “grobe Beschimpfungen” oder angebliche “Beleidigungen” usw. usw.
Prof. jur.: “Es gibt nichts was ein Jurist nicht kann, man findet dort für alles eine Begründung”.
In einem solchen Fall soll eine Beschwerde natürlich für die Kollegen, die im richterlichen Krähenprinzip abgedeckt werden sollen, stets nicht bearbeitet werden. Es geht stets nur darum irgendeine Begründung dafür zu finden und zu erfinden um eine begründete Beschwerde nicht zu bearbeiten. Wenn man keinen anderen Grund mehr finden kann mit der man eine begründete Beschwerde abweisen kann oder nicht zu bearbeiten braucht, dann wird der Beschimpfungs- oder Beleidigungsschwachsinn dazu hergezogen. Könnte der Rechtsbeuger Präsident Dr. Ernst Tschanett die Beschwerde mit einem rechtmässigen Grund abweisen, dann würde er das natürlich machen und nicht Rechtsbeugung unter Missachtung seines Amtseides tätigen um sich einer Beschwerde rechtswidrigerweise zu entledigen.
Gelogen wird da also auch noch:
Herzlich willkommen auf der Internetseite des Oberlandesgerichts Bamberg:
Trotz immer komplexer und umfangreicher werdender Verfahren und Aufgaben ist es Anspruch und Ziel des Oberlandesgerichts Bamberg, den rechtsuchenden Bürgerinnen und Bürgern eine sichere, schnelle und effiziente Erledigung ihrer rechtlichen Anliegen zu ermöglichen. Über die Aufgaben, Zuständigkeiten und Dienstleistungen sowohl des Oberlandesgerichts als auch der Gerichte des hiesigen Bezirkes soll diese Homepage informieren und somit zu dem angestrebten Ziel einer bürgerfreundlichen und bürgernahen Justiz beitragen.
Auf dem Bild, welches einen Sitzungssaal am OLG-Bamberg zeigt, kann man ein Kreuz mit einem am Kreuz hängendem Jesus Christus sehen. Jesus war ein früher Menschenrechtler, der sich bereits damals für Rechte eingesetzt hat, die auch heutigen Grund- und Menschenrechten entsprechen und über dessen Missachtung der Obrigkeit er sich beschwert hat (“grobe Beschimpfungen” der Obrigkeit). Dafür haben die Richter Jesus damals verurteilt und ans Kreuz nageln lassen.
Der Staat ist weltanschaulich neutral und darf sich mit keiner Religionsgemeischaft identifizieren. Das ergibt sich aus Artikel 135 bis 137 der Weimarer Reichsverfassung vom 11.08.1919.
Somit hat das dort hängende Kreuz keinerlei Identität mit einer Religionsgemeinschaft
Das dort hängende Jesuskreuz soll einen also als heutigen Bürger stets daran errinnern, dass derjenige, der heute entsprechende Grund- und Menschenrechte wahrnimmt und sich über Verletzungen derselben beschwert (“grobe Beschimpfungen” der Obrigkeit) sinnbildlich auch heute noch rein im Ansehen der Person ans Kreuz genagelt wird in dem er alle Grund- und Menschenrechte genau wie damals durch seine Bescherde verliert.