Der Richtereid als Phrase für Karriererichter

Der Richtereid “nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen” (§ 38 Deutsches Richtergesetz, Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz) wird für Karriererichter zur Phrase. Das politisch motivierte Wollen eines der Kabinettsdisziplin unterworfenen Regierungsmitglieds unterläuft den Grundsatz der Bestenauslese (Art. 33 Abs. II GG) in der Dritten Gewalt mit langfristiger Wirkung. Zwar alles möglich, aber verboten und deshalb unwahrscheinlich, weil schließlich nicht sein kann, was nicht sein darf ?
Udo Hochschild Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht a.D. Direktor des Sozialgerichts a.D.

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