Inszeniertes "Strafverfahren", AG Saarlouis 16 Ds 141/02, wegen angeblicher Richterbeleidigung

Unter Verstoß gegen die hier maßgeblichen Vorschriften der Strafprozessordnung hat der Richter am AG Saarlouis, Weyer, am 17.07.2002 trotz Wissens, dass es für eine solche keine tatsächlichen und rechtlichen Gründe gibt, auf Antrag der Staatsanwaltschaft Saarbrücken, eine Anklage gegen Frau Schmelzer und deren (inzwischen verstorbener) Mutter, Frau Wolf, wegen angeblicher Beleidigung (§ 185 StGB) des damaligen Vizepräsidenten des VG, Richter Adam, sowie des damaligen Präsidenten des OVG, Richter Friese, zugelassen.
Nachweislich der Verwaltungsgerichtsakten: VG Saarlouis 5 K 374/96, OVG Saarlouis 2 R 633/88, VG Saarlouis 2 K 188/92, OVG Saarlouis 2 R 1/98 (8 R 6/96), VG Saarlouis 2 K 350/98 wurde von Frau Schmelzer und Frau Wolf aber zu keiner Zeit eine Beleidigung begangen. Tatsache ist vielmehr, dass die Anzeige und die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft konstruiert sind, und die Zulassung der Anklage durch Richter Weyer eine Verfolgung Unschuldiger (§ 344 StGB) und eine Verletzung der Grundrechte (Persönlichkeitsrechte) sowie der Menschenrechte nach Art. 6 EMRK darstellt.

Teilen auf:
Dieser Beitrag wurde unter Staatsanwaltschaft veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.