Deutschlands Blinde Justiz, Unschuld schützt vor Strafe nicht, Bussgeldbescheid für zu schnelles fahren, 27.06.2003

Deutschlands Blinde Justiz, Unschuld schützt vor Strafe nicht, Bussgeldbescheid für zu schnelles fahren, 27.06.2003
Der Fahrer von Frau Fischers Wagen fuhr 21 km/h zu schnell und wurde geblitzt. Den Bußgeld-Bescheid bekam Rudolf Fischer – obwohl er mit der Dame gar nichts zu tun hat.
Dieser Herr Fischer, seit 23 Jahren Autofahrer und bis vor kurzem noch ohne einen einzigen Punkt in Flensburg, hat nämlich gerade eine bittere Erfahrung mit dem Rechtsstaat und seiner blinden Justiz machen müssen. Sie lautet:
Unschuld schützt vor Strafe nicht. Die Sache ist die: In der Stuttgarter Haußmannstraße wurde jüngst ein Fiat Uno geblitzt, und zwar 21 km/h zu schnell. Halterin: eine Frau Fischer. Diese Frau Fischer ist, reiner Zufall, eine Nachbarin von unserem Rudolf Fischer. Die beiden haben aber sonst nichts miteinander zu tun, im Gegenteil: “Ich habe die höchstens ein, zwei Mal gesehen”, beteuert Herr Fischer.
Durch irgendeinen blöden Fehler bei den Behörden wurde aber nicht die Adresse von Frau Fischer, sondern eben von Rudolf Fischer im Zusammenhang mit dem Verstoß gespeichert. Dass der auf seinem Passfoto, welches beim Ordnungsamt vorliegt, ganz anders aussieht als der Herr, der auf dem Blitzbild am Steuer von Frau Fischers Fiat sitzt, das fiel niemandem auf. Dass Herr Fischer auch gar keinen Fiat hat, sondern einen Opel Kadett, auch nicht. Statt Frau Fischer wurde also Herrn Fischer der Anhörungsbogen zugeschickt.
Der Fall ging ans Amtsgericht. Ergebnis: Herr Fischer muss die 50 Euro zahlen, obwohl allen Beteiligten vollkommen klar ist, dass er mit dem Verkehrsverstoß nichts zu tun hat. Sogar einen Punkt in Flensburg hat er jetzt auf dem Konto. Formal gesehen, sagt Fischers Anwalt Frank Grafe, formal sei die Entscheidung ja korrekt. Sein Mandant hätte den Anhörungsbogen ausfüllen und rechtzeitig Einspruch einlegen müssen. “Nur wenn der Empfänger unverschuldet die Frist versäumt hat, zum Beispiel durch Krankheit oder Urlaub, kann er den Einspruch nachholen. Dass er aber den Bußgeldbescheid gar nicht bekommen hat, das müsste er selbst nachweisen.” Und das ist praktisch ja kaum möglich.
Grafe regt sich deshalb vor allem über die Stuttgarter Bußgeldstelle auf: “Die erkennen doch, dass sie den Falschen am Wickel haben. Aber statt die Sache auf sich beruhen zu lassen, ziehen sie den Fall durch.” Das geht jetzt auch nicht mehr anders, erwidert deren stellvertretender Leiter Manfred Kasten: “Wenn so ein Fall erst mal rechtskräftig ist, dann ist es laut OLG Stuttgart nicht mal statthaft, ihn noch mal neu zu prüfen. Das sind eben die Grenzen des Rechtsstaates.”

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