Deutschlands untertänige Justiz

Deutschlands untertänige Justiz
Der Versuch, all die Ungereimtheiten, dubiosen Vermischungen von Privatem und Öffentlichem, die durch die Stichworte Spendenskandal, Aktenklau und Datenlöschung umschrieben sind, mit den Mitteln der Politik (Auseinandersetzung im Bundestag, Untersuchungsausschüsse in Berlin und Wiesbaden) aufzuklären und gegebenenfalls zu ahnden, dürften als gescheitert angesehen werden.
Der Bürger, den dies anwidert, setzt seine letzte Hoffnung auf die letzte Instanz in der Reihenfolge der drei Gewalten: die Justiz.
Wie man seit Montesquieu weiß, ist sie “in gewisser Hinsicht ein Nichts”. Die Gerichte, der Idee nach unabhängig, nur dem Gesetz unterworfen, sollen Distanz gerade gegenüber den legitimerweise parteidemokratisch bestimmten beiden ersten Gewalten, Regierung und Parlament, bewahren.
Wie kläglich Staatsanwaltschaften bei Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrages, offenkundige oder doch wahrscheinliche Straftaten von (partei)politisch Mächtigen aufzuklären, scheitern, ist im Freistaat Bayern, dem alten Amigo-Land, vorreitend demonstriert worden.
Die beruflichen Aussichten des couragierten beziehungsweise einfach seine Pflicht erfüllenden Augsburger Staatsanwaltes Winfried Maier können kaum als Ermutigung für pflichtgemäßes Handeln der Justiz gegen Unrecht – von wem immer es ausgeht, also ohne Ansehen der Person – wahrgenommen worden sein…
Bis zum Jahre 1930 wurden die Minister in Deutschland wie normale Beamte angesehen. Erst das Reichsministergesetz gestaltete das Minister- und natürlich auch das Kanzleramt zu einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis eigener Art.
Dem ist das Bundesministergesetz von 1953 gefolgt, aber natürlich enthält es keine Vorschriften darüber – wie sollten sie wohl aussehen? -, was weiterzugebende amtliche Drucksachen, Daten und so weiter sind und was als Privat- oder Parteikorrespondenz anzusehen ist.

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