Veröffentlicht in: Festschrift 20 Jahre Neue Richtervereinigung, 2007, Seiten 48 ff. Kernstück der sogenannten “Großen Justizreform” war das mit Abstand größte und weitreichendste Programm zum Abbau von Rechtsmitteln in Deutschland nach dem zweiten Weltkrieg. Jeder weiß, dass Rechtsmittel – neben dem Kollegialprinzip – das wichtigste Instrument eines rationalen Qualitätsmanagements für richterliche Tätigkeit sind. Das heißt: Die Landesjustizminister haben unter dem Etikett “Reform” den weitreichendsten Qualitätsabbau für die Gerichte in Deutschland nach dem zweiten Weltkrieg betrieben (vgl. die Presseerklärung des Bundesvorstands der NRV vom 11.07.06).
Es sind Landesjustizminister (beispielsweise in Hamburg und Baden-Württemberg) – und nicht etwa Innenminister – , die das Jugendstrafrecht teilweise abbauen wollen. Landesjustizminister – und nicht etwa Finanzminister – wollen durch ein entsprechendes Gesetzesvorhaben zur Prozesskostenhilfe den Zugang mittelloser Bürger zu den Gerichten drastisch beschränken (vgl. die Presseerklärung des Bundesvorstands der NRV vom 08.06.06). Justizminister sind es, welche die Ziele des Strafvollzugs verändern wollen (Sicherheit im Vordergrund; vgl. die Presseerklärung des Bundesvorstands der NRV vom 07.03.06). Ein Justizminister bestellt ein Gutachten, um Richter versetzbar zu machen (vgl. die Rede des thüringischen Justizministers vom 25.04.05 vor dem Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen in Thüringen).
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