Die Abmahn-Mafia macht trotz Gesetz weiter Kasse, chip 12/2016, Seite 23
…Abhife gegen unberechtigte und überhöhte Forderungen solte im Oktober 2013 das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken schaffen. Ziel war es, den Streitwert einer Abmahnung auf 1000 EUR zu begrenzen.
Damit würden die Anwaltsgebühren bei maximal 124 EUR liegen. Wie eine aktuelle Untersuchung des vzbv ergab, sind die durchschnittlichen Abmahnkosten jedoch trotz dieses Gesetzes sogar um 15% gestiegen.
…Die Streitwertgrenze von 1000 EUR gilt nämlich nicht, wenn sie im Einzelfall “unbillig” ist. Was damit konkret gemeint ist, ist im Gesetz jedoch nicht definiert. Kein Wunder, dass laut vzbv Anwälte in 35% der untersuchten Fälle auf die Unbilligkeitsregelung bezug genommen haben.
…Anders als beim Streitwert gibt es keine Deckelung bei Schadenersatzforderungen. Auch diese Lücke machen sich inzwischen laut vzbv zahlreiche Abmahnkanzleien zunutze.