Maßregelvollzug ohne Höchstdauer seit 1933, Behandlung in forensischen Kliniken auch mit falschen Einweisungen in der Kritik, 04.12.2013

Maßregeln oder therapieren? Behandlung in forensischen Kliniken in der Kritik, Medscape, 04.12.2013

Am 24. November 1933, kurz nach Hitlers Machtübernahme, wurde das „Gesetz gegen gefährliche Gewohnheitsverbrecher und über Maßregeln der Sicherung und Besserung“ (RGBl. Band 1, 995) in das Strafgesetzbuch eingeführt. Die Zweispurigkeit des Strafrechts, das zwischen schuldfähigen und schuldunfähigen oder vermindert schuldfähigen Straftätern unterscheidet, gilt in Deutschland bis heute.

Inzwischen besteht Reformbedarf. Das wurde auf dem Kongress der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN), der kürzlich in Berlin stattfand, sehr deutlich [1]. Einer der renommiertesten deutschen Forensiker, Prof. Dr. Hans-Ludwig Kröber, Direktor des Instituts für Forensische Psychiatrie der Charité Universitätsmedizin Berlin, stellte in ungewohnt schonungsloser Offenheit die Unzulänglichkeiten des heutigen Maßregelvollzugs dar.

Anders als in Haftanstalten gibt es im Maßregelvollzug keine Höchstdauer für die Unterbringung. Die Anzahl der Menschen, die in forensische Kliniken geschickt wurden, hat sich in den letzten 20 Jahren verdoppelt: Mehr als 10.000 Personen sitzen heute in solchen psychiatrischen Anstalten, jeder Zehnte lebenslang.

Es werden mehr Menschen eingewiesen als nötig und zum Teil die Falschen, stellte Kröber fest. Doch das sei Sache der Gerichte. Aber dass Patienten so lange im Maßregelvollzug bleiben, hat oft andere Gründe: „Es gibt ein erhebliches Autarkiebewusstsein von Kliniken. Sie können eigentlich alles machen, was sie wollen, wenn sie nur ein stabiles Bündnis mit der Strafvollstreckungskammer haben. Wenn beide der Meinung sind, dass der Patient noch ein Risiko darstellt, kann man wunderbare Liegezeiten generieren. Mühelos im Schnitt auch über 10 Jahre hinaus“, sagt Kröber.

Und weiter: „Und wenn die durchaus vorhandenen Nachsorgeeinrichtungen ignoriert werden, kann man Jahr für Jahr viele gerechtfertigte Entlassungen abschmettern, weil ja angeblich keine Nachsorgeeinrichtungen vorhanden sind“. Natürlich gebe es auch Kliniken mit Turbogängen, räumte er ein, aber andere hätten das Wort „Turbo“ noch nicht einmal gehört.

Für frisch eingewiesene Patienten müsse bereits am ersten Behandlungstag ein Risiko- und Krankheitsprofil erstellt werden, forderte der Berliner Forensiker. Für die genauere Diagnose könne man sich dann ein wenig mehr Zeit lassen. „Allerdings ist zu kritisieren, dass, wenn einmal eine Diagnose gestellt ist, so schepperig sie auch sein mag, diese dann 13 Jahre lang völlig unverändert übernommen wird, weil das nun mal der Festbaustein ist, der nicht mehr angerührt werden darf.“

Selbst wenn inzwischen andere Gutachten vorliegen und sich die Diagnose nachhaltig verändert hat, taucht die Primäreinschätzung in jeder Jahresstellungnahme auf. „Es merkt keiner, denn sie spielt auch keine Rolle mehr. Inzwischen behandeln wir den Patienten wegen seines Narzissmus und seines Dominanzstrebens, weil er einmal um die Fernbedienung gekämpft hat.“ Und wenn doch einmal getroffene Festlegungen korrigiert würden, stelle sich die Frage, ob das aus einem medizinischen Grund geschähe oder einfach nur, weil ein neuer Therapeut andere Diagnosen bevorzuge.

Im Maßregelvollzug, so kommentierte Kröber, fehle bisweilen die kriminologisch-psychiatrische Kompetenz, um eine sinnvolle Behandlung zu gewährleisten. Häufig obliegt sie allein der Initiative einzelner Psychologen oder Psychiater. „Der wird auf den Patienten losgelassen und darf sich dann überlegen, was er mit ihm machen will. Und er wird das machen, was er gelernt hat.“ Hier sieht der Forensiker auch in Zukunft keine Besserung, denn durch den Personalmangel werden die Stellen immer kürzer von immer unerfahreneren Mitarbeitern besetzt.

In vielen Kliniken existieren keine Behandlungspläne, in denen Therapieziele und  Behandlungsschritte definiert werden. Als einziges Ziel wird vorgegeben, dass der Insasse die nächst höhere Lockerungsstufe erreichen soll. „Aber eine Lockerungsstufe ist kein Behandlungsziel für eine psychische Krankheit“, betonte Kröber. „Das ist altes Gefängnisdenken und Erziehungsheimlogik und außerdem grundrechtswidrig“.

Verallgemeinern will der Forensiker dies allerdings nicht: „Wir haben sehr gute Kliniken, in denen lege artis und im Team therapiert wird. Leider gibt es aber auch noch zu viele Anstalten, in denen autodidaktisch vor sich hin gewerkelt wird“. Es fehle an Supervision und an Behandlungsleitlinien. „Diagnostisch werden wir immer stärker, und wir definieren immer mehr Risiken. Doch behandeln können wir sie nicht.“

Der Berliner Psychiater wies mit Nachdruck daraufhin, dass es auch ungeeignete Therapien gebe. Und dass der Patient das Recht habe, ungeeignete Therapien abzulehnen. „Ein Untergebrachter ist nicht deswegen gefährlich, weil er Therapien ablehnt. Er ist gefährlich, wenn er zu Straftaten neigt.“ Wer sich selbst im Maßregelvollzug nicht ein gewisses Maß an Narzissmus bewahren könne, sei wahrscheinlich für das Leben draußen nicht mehr geeignet.

 

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