Herrschaftszeiten – Justitia in Bavarian, der Freitag, 20.03.2016
Hat doch kürzlich der bajuwarische Ministerpräsident verfassungsgemäße Zustände angemahnt. Die er vermisst. Und es hinterher zurückgenommen, weil er es nicht so gemeint hat. Obwohl an der Forderung an sich nichts auszusetzen ist. Vielleicht hat er auch daran gedacht, dass in seinem Herrschaftsbereich Verfassungsmäßigkeit auch nicht unbedingt zum guten Ton gehört. Er sollte halt besser vor der eigenen Haustür kehren. Oder seinen Stall ausmisten, wie man so anschaulich im Volksmund sagt. Die Begriffe „Stall“ und „ausmisten“ stehen hier für den Zustand der bayerischen Justiz.
Die hat ja allgemein keinen guten Ruf, schert sich allerdings nicht darum und macht so weiter, weil niemand da ist, der den Herrschaften Einhalt gebietet.
Da brauche ich gar nicht den Fall Mollath bemühen, der Schlagzeilen gemacht hat. Der Fall es ehemaligen Polizeibeamten Martin Deeg ist ja auch nicht ganz ohne. Dieser schreibt inzwischen von „struktureller Korruption“ der unter- und oberfränkischen Justiz.
Da gibt es im Übrigen einen neuen, aber sehr interessanten Aspekt.
Wohl weil sich Martin Deeg aufgrund des „wirtschaftlich von der Behörde abhängigen Gefälligkeitsgutachters Dr. Groß“auch – wie Gustl Mollath – etliche Monate zu Unrecht im psychiatrischen Maßregelvollzug befand, weist er auf den „Fall Dr. Krupinski“ hin. Sicher, weil dessen „in einem psychischen Ausnahmezustand“ versuchte Kindesentführung offenbar „auf Weisung des Behördenleiters Lückemann vertuscht“ werden sollte.Was die „Augsburger Allgemeine“ verhindert hat. „Krupinski ist nach einem entschuldenden Gefälligkeitsgutachten seines Kollegen Henning Saß, der ihm zweckmäßig eine „vorübergehende seelische Störung“ bescheinigte, bereits seit längerem wieder unbehelligt als Chefarzt der Forensischen Psychiatrie in Würzburg und Gutachter tätig.“
Das sollte aber hier nicht mein Hauptthema sein. Kommen wir zurück zu den Herrschaften der bayuwarischen Justiz, denen es offenbar am Herzen liegt, unbeeindruckt von der Verfassung zu tun und zu lassen, was sie sich so als Recht in Bayern vorstellen und zusammen reimen. Es geht um die Urteile bayrischer Richter in Nebentätigkeit, wo Vereine für Vergehen Dritter verurteilt werden, weil es der DFB so will.
Der Verfasser dieser Zeilen ist zu diesem Thema gekommen, weil er überhaupt nicht damit einverstanden ist, was sich Richter im Staatsdienst zu Bayern nebenberuflich so herausnehmen. Bei Interventionen dagegen hat sich allerdings eine Mauer aufgetan. Bestehend aus Kollegenschutz, Ignoranz, Unfähigkeit oderDreistigkeit, welches genauer zu beurteilen, dem Leser überlassen bleibt.
Am 17.03.2014 schreibe ich an den Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback. Wegen Dienstvergehens der bayerischen Richter im Staatsdienst, Dr. Nachreiner und Dr. Koch. Wegen deren Sippenhaft-Urteile in Diensten des DFB.
Herr Bausback lässt am 14.04. antworten. Der MinR Hagspiel weist mich auf die richterliche Unabhängigkeit hin. Und: Ob bestimmte Regeln einer Verfahrensordnung (gemeint ist die des DFB) nicht mit der Verfassung in Einklang zu bringen seien, wäre im Streitfall von staatlichen Gerichten zu entscheiden. Das bayerische Justizministerium darf dazu keine eigenen Ansichten haben.
Bemerkenswert. Der bayerische Justizminister darf nicht erkennen, dass seine Bediensteten ein Dienstvergehen begehen. Eines? Andauernd. Und richterliche Unabhängigkeit gilt auch für Vereinsrichter, der bayrische Staat garantiert es. So so.
Ich schreibe noch am gleichen Tag zurück:
„Das Schreiben enthält leider ausschließlich Belehrungen. Das wäre nicht nötig gewesen. Die Rechtslage ist mir bekannt. Hier geht es einzig und allein um die von mir unterstellten Dienstvergehen bayerischer Justizangehöriger und um die Einleitung dienstrechtlicher Maßnahmen durch ihren Dienstherrn. Ich fordere Sie deshalb auf, dem Treiben des Herrn Dr. Nachreiner und des Herrn Dr. Koch dienstrechtlich ein Ende zu setzen.“
Die Antwort zur Antwort kam schon am 17.04. und bestand nur aus zwei Zeilen. Irgendwie hat sie ihren schneidigen, bajuwarischen Stil und eigentlich muss ich darüber etwas lachen: „mit Schreiben vom 14. April 2014 haben wir unsere Auffassung dargelegt. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass es damit sein Bewenden hat.“ Rumms. Basta. Mit meinen Argumenten hat er sich nicht mehr auseinander gesetzt. Das heißt also, Sippenhaft-Urteile bayerischer Richter (in Nebentätigkeit) sind erlaubt. Der Betroffene soll hinterher das einklagen, was ihm an Grundrechten laut Verfassung auch ohne Klage zusteht.
Da bleibt dem Staatsbürger nur noch das Mittel der Anzeige bei der Staatsanwaltschaft.
Strafrechtliches
Am 19.05.2014 erstatte ich Strafanzeige gegen die Herren
Dr. Anton Nachreiner
Direktor Amtsgericht Deggendorf
Dr. Rainer Koch
Richter am Oberlandesgericht München
„wegen Bruch ihres Amtseides und ggf. Verstoß gegen §344 StGB“.
„Der Strafanzeige wird keine Folge gegeben. Die Tätigkeit beim DFB hat nichts mit der beruflichen Tätigkeit der Angezeigten zu tun. Für ein strafrechtlich relevantes Verhalten gibt es keinerlei Hinweise.“ Oberstaatsanwalt Dr. Becksteinvom 02.06.2014.
Meine Antwort vom 05.06. :Die von Ihnen angegebenen Gründe sind fehlerhaft. Ein Amtseid/Diensteid ist nach den Grundsätzen des Beamtenrechts unteilbar. Es findet keine Befreiung vom Eid für nichtdienstliche Tätigkeiten statt. Insofern haben sich die Herren dienstrechtlich vergangen. Dies ist strafrechtlich durchaus relevant.
Oberstaatsanwalt Ledermann schreibt dazu am 30.06. ich hätte „selbst vorgetragen, dass die Angezeigten sich an geltende Grundsätze gehalten hätten“. Habe ich in der Tat. Aber es sind die Grundsätze des DFB. Die mit der Verfassung nicht im Einklang stehen. Deswegen ja meine Anzeige. „Es fehle auch an einem konkreten Vortrag zu einem konkreten Vorfall“.
Soll ich ihm also die Taten auf dem silbernen Tablett servieren. Kein Problem.
Mein Schreiben vom 22.07 (Auszug):
Mir sind keine Grundsätze bekannt, nach denen Sippenhaft-ähnliche Zustände aktuellen Rechtsnormen entsprechen sollen. Die Angezeigten haben dagegen in eklatanter Weise gegen Ihren Diensteid verstoßen. Art. 3(3) GG, sowie § 344 StGB ist in grober Weise verletzt worden, auch wenn die Angezeigten dies in Ihrer „Freizeit“ getan haben. Für eine Befreiung vom Diensteid bei Freizeitaktivitäten gibt es meines Wissens allerdings keine Rechtsgrundlage. Es handelt sich auch keinesfalls um „hypothetische Strafbestände“. Die Herren Nachreiner und Koch sind als Mitglieder des „DFB-Kontrollausschusses“ als Serientäter in Erscheinung getreten. Herr Nachreiner als „Ankläger“ und Herr Koch als „Richter“.
Als Beispiel führe ich nur „die allgemein bekannten Verfahren“ gegen den Verein Dynamo Dresden an, der wegen Vergehen von „Anhängern“ von den Angezeigten an den Rand des Ruins gebracht worden ist.
„Das Vergehen der Angezeigten liegt darin, dass sie wissentlich und vorsätzlich Unschuldige verfolgen, anklagen und verurteilen“.
Dass Oberstaatsanwalt Bombe mir am 06.08.2014 mitteilt, es habe nun „sein Bewenden“, wundert mich nicht mehr. Einen schneidigen Brief dieser Machart habe ich ja schon erhalten.
Ich halte es für ein Musterbeispiel der bayerischen Justiz, wie sie Recht beugt und Beschwerdeführer abwimmelt. Es ist auch ziemlich dreist, einem aufgeklärten Staatsbürger weismachen zu wollen, der Diensteid gelte nicht in der Freizeit. Was jungen Beamtenanwärtern in Bayern im Dienstunterricht zu diesem Thema beigebracht wird, entzieht sich meiner Kenntnis. In NRW macht (oder machte?) man das richtig, wie ich aus eigener Erfahrung berichten kann. Warum gerade im Freistaat Anleihen an eine Zeit vor 1945 verteidigt werden, legt gewisse Schlüsse nahe. Und ob sich die Herren Gedanken darüber machen, sich selbst durch ihre vermeintliche Unwissenheit bloß zu stellen, kann spekuliert werden.
Ich habe nun längere Zeit darüber gegrübelt, ob ich mich im Rechtsirrtum befinde. Kann das aber nach mehr als einem Jahr Abstand immer noch nicht feststellen. Für diesbezügliche Hinweise wäre ich allerdings sehr dankbar.
Zu hoffen bleibt für mich zumindest, dass die Sozialdemokratische Partei Deutschlands nicht erneut auf die Idee kommt, bei der nächsten Wahl des Bundespräsidenten Herrn Dr. Koch zur Bundesversammlung abzuordnen.
Es wäre blanker Hohn.
Gott mit Dir, du Land der Bayern. Grüß Gott, Herr Seehofer.