Prügelnde Polizisten, strafvereitelnde Staatsanwaltschaft, rechtsbeugende Richter

Vorläufiges Ende einer TÜV- Untersuchung

Die Polizei hat kein Rechtsbewußtsein, die Staatsanwaltschaft kein Schuldbewußtsein,
alle Beteiligten behaupten: “Ich war´s nicht, der ..(A. H.).. wars”
alle zusammen verfügen jedoch über einen ausgeprägten Verfolgungs- und Verurteilungwahn

Akteure: TÜV Markdorf, keine Plakette trotz mängelfreiem Fahrzeug, Plakette wurde dann durch die Zulassungsstelle übergeben

Landratsamt Bodenseekreis: F. Pies, Fr. Schönenberger, Landrat Wölfle (keine Reaktion: neuster Stand- TÜV lügt und Landratsamt Bodenseekreis, dem Landrat Wölfle sein Schreiberling stellt sich dahinter)

Staatsanwaltschaft Ravensburg: Fr. Buemann, Amtsinspektor Boog, Leiter der STA legt Hörer auf (keine Reaktion, keine Erstattung)

Polizeidirektion Friedrichshafen: Kripo H. Roth taucht ab, H. Schütz lügt vor Gericht, H. Roman (“Was geht mich ihr Streit mit der Justiz an”)

Polizeiposten Salem: H. Köster lügt vor Gericht, H. Hübschle lügt vor Gericht, H. Detling (kein Rückruf)

Zum Sachverhalt

Im Frühjahr 2010 wurde ein 3-jähriges Fahrzeug beim TÜV Markdorf zur HU und ASU vorgestellt. Die HU war ohne Befund (mängelfrei) eine ASU konnte der TÜV nicht durchführen, wegen angeblicher Fehlermeldungen im OBD. (Lt. Einschätzung eines Kfz- Meisters, verfügte der TÜV vermutlich nicht über die passende oder aktuelle Software um die Daten aus dem Bordcomputer auszulesen. Dies komme des öfteren vor). Eine tatsächliche Messung findet demnach gar nicht statt.

Der TÜV Markdorf verlangte deshalb, daß das Fahrzeug in einer Werkstatt zur ASU gebracht wird, und danach wieder beim TÜV vorgestellt wird. Die Plakette, die seit diesem Jahr für beide Untersuchungen gemeinsam ausgestellt wird, wurde nicht zugeteilt, im Gegenteil, im Prüfbericht wurde “Erhebliche Mängel” vermerkt. Nachdem nun in der Vertragswerkstatt in Ravensburg ein Termin vereinbart wurde, die ASU ohne Fehlermeldungen durchgeführt und der TÜV Markdorf erneut aufgesucht wurde, wurde die Zuteilung der Plakette wieder verweigert, diesmal mit der Begründung, eine Frist sei nun verstrichen, die komplette TÜV- Untersuchung müsse nun nocheinmal durchgeführt werden.

Der Fahrzeughalter sagte: “Aber ohne mich. Wenn der TÜV nicht die technischen Voraussetzungen zur Durchführung einer ASU an einem in Osnabrück hergestellten Fahrzeug hat, dann ist dies nicht mein Problem. Das ganze ist Willkür und Abzockerei.” Es wurde deshalb Beschwerde beim Landratsamt Bodenseekreis erhoben. Nachdem die Prüfberichte dort eingereicht wurden, rief eine Mitarbeiterin von der Kfz- Zulassungsstelle an und sagte: “Kommen Sie vorbei, Sie bekommen die Plakette von uns”. Zwei Tage später wurde die Plakette am Fahrzeug angebracht, die Sache damit vermeintlich erledigt.

Fader Beigeschmack: die ASU war dreimal so teuer und es dauerte einen halben Arbeitstag das Fahrzeug zur Werkstatt zu bringen die ASU durchzuführen, wieder zum TÜV zu fahren und dann zweimal zum Landratsamt.

Zwischenzeitlich (vor Zuteilung der Plakette durch das Landratsamt und nach TÜV- Untersuchung in Markdorf) hatten fleissige Mitarbeiter der “Abteilung Horch und Guck” der Polizei Friedrichshafen bemerkt, daß das Fahrzeug eine abgelaufene TÜV- Plakette hatte und meldeten dies dem Landratsamt, Abteilung Straßenverkehr. Von dort kam dann auch bald ein Bußgeldbescheid über 15,00€, gegen den der Einspruch eingelegt und der Sachverhalt ausführlich dargelegt wurde. Es wurde davon ausgegangen, daß auch diese Sache damit erledigt sei.

Das Beamtenparadies Deutschland kennt jedoch weder Menschenrechte noch Bürgerrechte, Ethik, Moral noch technische Gründe, höhere Gewalt oder persönliche Verfehlungen, die es nahelegen einen Fehler einzugestehen oder zumindest im Rahmen des Ermessens Gerechtigkeit walten zu lassen.

So wurde das Bußgeld stur angemahnt und ein Haftbefehl beim willfährigen und selbst verurteilten Amtsgericht Tettnang beantragt. Dieser Haftbefehl wurde am 17.11.2011 von vier Beamten der Polizei unter Anwendung brutaler Gewalt vollzogen (wie man an den Bildern sehen kann, Roth, Schütz, Hübschle, Köster). Der Fahrzeughalter wurde zu Boden gedrückt, die Arme verdreht, Handschellen angelegt, die den Blutdurchfluß abschnürten und die linke Hand ballonförmig auf doppelte Größe aufquellen ließ, Adern platzen und Blut strömte). Der Daumen war nach diesem Vorfall taub und gefühllos- vermutlich wurden Nerven abgeklemmt und das Daumengelenk gebrochen). Der Hauptverursacher, ein Herr Hübschle vom PP Salem, behauptet dann auch eilig und gut hörbar für die drei Kollegen, daß die Verletzung schon vorhanden gewesen sein soll. Ein infame Lüge Zufällige kam eine Spaziergängerin vorbei, der die blutüberströmte Hand gezeigt wurde, und erklärt, daß die Polizei unschwer erkennbar lügt, wenn sie behauptet die Verletzung sei vorhanden gewesen.

Nachdem unter Zwang und Hinweis auf bestehende Gegenansprüche 15,00€ bezahlt wurden, verschwanden die vier zunächst. Die Spaziergängerin, die noch in der Nähe war, wurde als Zeugin angesprochen und der ganze Vorfall erklärt. Da kam der Streifenwagen vom PP Salem wieder angefahren und bedrohte das Opfer erneut, indem er aufgefordert wurde “…die Frau nicht zu belästigen…”. Offensichtlich war es dem staatlichen Inkassounternehmen peinlich bei seinem Schundwerk gesehen worden zu sein, nun versuchte man mit Einschüchterung die Tat zu vertuschen. Die Zeugin selbst erwiderte: “Hier wird niemand belästigt”.

Auf Beschwerde beim Leiter des PP Salem, H. Breitling meldete sich niemand. Eine Streife der Polizei Überlingen nahm den Vorfall auf und fertigte Fotos der verletzten Hand an.

Anhand des zurückgelassenen Vorführungsbefehls wurde telefonisch Beschwerde bei der ausstellenden Staatsanwaltschaft Ravensburg erhoben. Zuständig Frau Buemann, die sich in einem anderen Verfahren seit Monaten beharrlich weigert, Guthaben auszukehren (Mittäter Amtsinspektor Boog sowie der Leiter der STA Ravensburg, der den Telefonhörer auflegt , wenn man sich über die Zustände in seinem Haus beschweren will, Amtsrichter Müller vom AG Tettnang, gegen den Anzeige erstattet wurde wegen Betrugs und Nötigung Az: 32 Js 20086/11) Bezug: Beschluß des Landgerichts Ravensburg v. 8.6.2011, in dem das Amtsgericht Tettnang verurteilt wurde, die Verfahrenskosten und die Auslagen des Beschwerdeführers zu tragen. Rechnungsstelle STA Ravensburg, Frau Buemann.

Eine entsprechende Rechnung wurde beim AG Tettnang eingereicht, die Geschäftsstelle antwortete, daß die Abrechnung “auf richterliche Anweisung” erst nach Abschluß des Verfahrens erfolge. Diese war nach Ablauf der Beschwerdefrist rechtskräftig damit fällig. Telefonisch und mit zwei Schreiben wurde die Abrechnung, die von amtswegen hätte erfolgen müssen, angemahnt. Bis heute ohne Reaktion. Offensichtlich sind Gerichtsbeschlüsse beim AG Tettnang Schall und Rauch.

Weder die Staatsanwaltschaft Ravensburg noch die Polizei wollten vom Recht auf Aufrechnung, welches ausdrücklich erklärt wurde, entspr. § 387 BGB, etwas wissen. “Das interessiert uns nicht”. D. h. hier wurden entgegenstehende Rechtsgründe vorsätzlich, wissentlich missachtet, Recht letztlich geschändet und pervertiert. Lt. EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention), ist bereits die Androhung von Haft ohne triftigen Grund eine Straftat. Das Europäische Recht gilt vor jedem deutschen Recht und ist nicht verhandelbar. Vorliegend gilt wohl überhaupt kein Recht. Von einem fairen Verfahren und verfassungsrechtlich garantierten effektiven Rechtsschutz kann auch keine Rede sein.

Es wurde ein Termin beim Chef der Kripo Friedrichshafen, H. Roman vereinbart, in dem Anzeige erstattet , Protest erhoben und der gesamte geführte Schriftverkehr sowie dem Beschluß des LG Ravensburg als Beweis vorgelegt wurde. H. Roman erklärte, daß über den Vorfall nun die Staatsanwaltschaft Konstanz ermittelt. Hinsichtlich der unzweifelhaft bestehenden Gegenansprüche vertrat er die Auffassung: “Das ist ein Problem zwischen Ihnen und der Justiz, was geht mich ihr Streit an.” Das abgepresste Geld wollte er nicht aushändigen. Es wurden Ihm weitere Dokumente vorgelegt über Lug und Trug beim Finanzamt Friedrichshafen (Rechnungen aus denen eindeutig die betriebliche Veranlassung erkennbar ist, die vom Finanzamt bestritten wird), welches in dem selben Gebäudekomplex ansässig ist wie die Polizeidirektion. Anwort auch hier: “Das kann ich nicht beurteilen”.

Polizei und Verbrecher unter einem Dach! Was kann die Polizei?

Der Fall zeigt exemplarisch, Rechtsstaat ist, wenn Behörden sich willkürlich über alle Regeln hinwegsetzen und der Bürger auf seine Rechte verzichtet, bzw. dazu genötigt und bedroht wird.

Diese Maxime wurde auch vor dem Amtsgericht Überlingen klar, als der Direktor Gürtler Hinweise zur Verfassung mit Häme abwies und sein Urteil damit begründete, der Bürger hätte zahlen und sich das Geld danach auf dem Gerichtsweg wieder holen sollen. Der Verfasungsgrundsatz des effektiven Rechtsschutzes, auch die entsprechenden Regeln des BGB auf die ausdrücklich Bezug genommen wurde, zählen nichts vor einer ruchlosen “Kohlhaas- Maschine” die läuft und läuft….Der Bürger muss sich von einer Kleptokratie zum Prozeßhansel machen lassen, wie im Mittelalter.

Harald Gürtler , Richter vor dem Amtsgericht in oben bezeichneter Angelegenheit, weiß was man den Lokal-Journalisten in den Notizblock diktieren muß. Ein Typ, der in jedem Degen- und Mantelfilm als Gutsherr auftreten könnte, betrachtet das Recht auch als persönliche Verfügungsmasse. Hinweise auf die Verfassung werden verächtlich gemacht und mit einer winkenden Handbewegung abgewiesen, lügenden Polizisten eine Formulierungshilfe gegeben, daß der behauptete Straftatbestand der Beamtenbeleidigung ausgerechnet an dem Polizisten begangen worden sein soll, mit dem kein einziges Wort gewechselt wurde.

AR Gürtler muß das Spielchen kennen, denn das lief alles wie geschmiert, in Windeseile wurde die Verhandlung durchgezogen, das Formular mit den Rechtsbehelfen ausgehändigt und beim Verlassen des Gerichtssaals noch in Richtung des Angeklagten gebrabbelt, man werde ggfs. die Kontoauszüge überprüfen, ob denn die Einkommensangaben überhaupt stimmten. Die Aussagen der vermeintlichen Zeugen zu überprüfen kam ihm dagegen nicht in den Sinn.

Rechtsreferendar Müller von der Staatsanwaltschaft Konstanz, dessen Initiierungsritual im Lügenzirkel damit auch einen weiteren Meilenstein nahm, pflichtete dem nur bei, hatte er selbst zuvor noch die Angaben als “billig gerechnet” bezeichnet. Sozialkompetenz Fehlanzeige, Verleumdungen und Unterstellungen vor Gericht gehören zum Geschäft. Wahrheit und Gerechtigkeit stehen auf dem Papier (Richtergesetz, GG), das ist aber geduldig, das weiß man auch als Frischling.

Der Protest über die Tatsache, daß die drei geladenen Zeugen (Hübschle, Köster, Schütz) eine frei erfundene Geschichte über den angeblichen Tathergang erzählten, wurde schnell übergangen, im Gerichtsprotokoll findet sich dazu nichts. Überhaupt wurde nur das protokolliert, was der Staatskasse und dem Trugbild zuträglich war.
Der in zivil gekleidete Polizist Roth, der de facto einen Überfall begangen hat (zur Erinnerung, es ging um 15 Euro) soll danach irgendwo hinter dem Gebäude gewesen sein. Seine Aussage wurde auch gar nicht angehört, er wurde nicht geladen. Und das riecht nach einer lupenreinen Verschwörung aller Beteiligten, die hier nocheinmal aufgeführt werden:

Amtsgericht Tettnang, Staatsanwaltschaft Ravensburg, Kripo Friedrichshafen, Amtsgericht Überlingen, Polizei Überlingen, Polizei Salem, Staatsanwaltschaft Konstanz.

Mit im Boot die Generalstaatsanwaltschaft Kalrsruhe:

Eine Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe H. Brenk ergab dann auch in dieser Logik, daß sich der Beklagte die Verletzungen (Daumenbruch, offenen Schnittwunden, Prellungen, Stauchungen) selbst zugefügt hat.

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