Die Polizei in Berlin darf, wie jede Polizei in einem Rechtsstaat, ungestraft Körperverletzung, Beleidigung, Nötigung, Freiheitsberaubung und dergleichen begehen.

Die Polizei in Berlin darf, wie jede Polizei in einem Rechtsstaat, ungestraft Körperverletzung, Beleidigung, Nötigung, Freiheitsberaubung und dergleichen begehen.

Dies durfte auch unser Pickel im Mai 2008 erfahren, als er auf die Idee kam, der Ordnungsmacht mal etwas zur Hand zu gehen und ihr einen Radfahrer zuzuführen, der (wie so viele seiner Art in Berlin) nicht zur Speerspitze der Menschheit gehörte und die Regelungen des Straßenverkehrs ignorierte, indem er einen Radweg entgegen der zulässigen Fahrtrichtung befuhr (und damit “Leib und Leben” anderer Personen, insbesondere Radfahrer, gefährdete).

Die Gelegenheit schien Pickel sehr günstig, weil sich gerade unzählige Polizeibeamte untätig auf dem Mittelstreifen der Straße aufhielten, da dort kurze Zeit vorher ein Demonstrationszug entlang gezogen war.

Die Rechnung unseres lieben Pickel, das Exemplar von Radler der Staatsgewalt zuzuführen, ging allerdings nicht auf, weil sogleich mehrere Polizisten auf ihn zustürmten und ihn ohne jegliche Vorwarnung zu Boden rissen (wobei sie ihn verletzten und seine Brille zerbrachen).

Da Pickel sich natürlich gegen diese rechtswidrige Behandlung mit Notwehrmaßnahmen zur Wehr setzte, legte man ihm rechtswidrig Handschellen an. Damit aber nicht genug, wurde Pickel zur Polizeistation verbracht und dort für einige Zeit in eine Zelle gesperrt (wogegen sich unser Pickel natürlich auch wehrte).Anschließend verbrachte man ihn zur Krönung des staatlich begangenen Unrechts in die psychiatrische Abteilung eines Berliner Krankenhauses, wo er rechtswidrig bis zum nächsten Tage festgehalten wurde und Medikamente erhielt…

Wie es sich für einen Rechtsstaat gehört, wurden anschließend (obwohl natürlich Pickel Anzeige erstattete) keine Ermittlungen gegen die Polizisten eingeleitet und man zahlte dem Pickel “natürlich” auch keine Entschädigung und kein Schmerzensgeld für das erlittene Unrecht.

Stattdessen stellte man lieber den Pickel vor Gericht, und nannnte seine Notwehrmaßnahmen gegen die Polizeigewalt “Widerstand gegen die Staatsgewalt”, womit man ihn durch die Richterin am Amtsgericht Mathiak zu einer netten Geldstrafe verurteilen konnte (die Pickel natürlich bis heute nicht beglichen hat).

(Wenigstens hat es da mal die richtige Person getroffen…)

Warum vermeintlich die Polizeibeamten berechtigt gewesen sein sollten, in der beschriebenen Weise gegen Pickel vorzugehen, bleibt bis heute das Geheimnis der Justiz.

Dort will man bis heute offenbar nicht einsehen, dass es völlig ausgericht hätte, allenfalls die Personalien des Pickel aufzunehmen.

Für solche Kleinigkeiten interessierte sich die Richterin Mathiak daher genauso wenig, wie für das gegen sie vorliegende Befangenheitsgesuch (welches sie rechtswidrig selbst beschied) oder sonstige rechtsstaatliche Grundsätze.

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2 Antworten zu Die Polizei in Berlin darf, wie jede Polizei in einem Rechtsstaat, ungestraft Körperverletzung, Beleidigung, Nötigung, Freiheitsberaubung und dergleichen begehen.

  1. Der Lord sagt:

    Richterin Mathiak hat mal in einem politischen Prozess den Nebenkläger des Saales verwiesen. Dies löste sie ganz nach Hausfrauenart folgendermaßen. Sie sagte es wäre Pause. Zur Pause rausgeschickt wurde aber nur der Nebenkläger während alle anderen noch über 5 Minuten im Saal verblieben und wahrscheinlich ausgegunkelt haben wie sie die Sache am besten vom Tisch bekommen.

  2. Petra sagt:

    Danke für diesen tollen Blog. Weiter so.

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