Ein Nürnbergerin vertraut einem Amtsschreiben und wird plötzlich Opfer juristischer Spitzfindigkeiten.
Das amtliche Schreiben trug das korrekte Aktenzeichen war knapp und unmissverständlich: “Die restlichen Verfahrenskosten wurden von Amts wegen niedergeschlagen. Stellen Sie daher jede weitere Zahlung ein. Die Angelegenheit ist damit erledigt.”, steht in dem Brief der Nürnberger Staatsanwaltschaft vom 28.04.2000. Jahre später allerdings sollte die heute über 70-Jährige teuer dafür bezahlen, dass sie sich auf die Korrektheit eines staatsanwaltlichen Schreibens verlassen hat.
Die für den Fall zuständige Oberstaatsanwältin äußerte die Überzeugung, dass der ominöse Behördenbrief vom 28.04.2000 im Außenverhältnis einen Erlass der Restkosten darstelle. Auch der Leiter der Nürnberger Staatsanwaltschaft vertrat die Ansicht, Hildegart Fischer habe redlicherweise davon ausgehen können, zu keinem Zeitpunkt mehr zu Zahlungen aus der konkreten Kostenangelegenheit herangezogen zu werden. Doch der Generalstaatsanwalt und das bayrische Justizministerium schalteten auf stur. … Ins zynische gleitet die Argumentation der Justiz, als sie Hildegard Fischer vorwirft, dem amtlichen Brief geglaubt zu haben. …Um sie noch mehr unter Druck zu setzen beantragt man beim Amtsgericht die Zwangsversteigerung aller 3 ihr gehörenden Immobilien. Ein interner Brief des Generalstaatsanwalts vom 24.02.2005 hinterlässt einen besonders faden Beigeschmack. Die Kostenforderung an Fischer sei “mit Ablauf des 31.12.2004 verjährt”, heisst es darin. “Die Verjährung ist jedoch nur auf Einrede des Schuldners zu berücksichtigen. Solange Frau Fischer sich nicht auf Verjährung beruft, wäre es empfehlenswert, diesen Begriff ihr gegenüber zu vermeiden.” Am 22.07.2007 kam es erneut zu einem Prozess, über den Fischers Anwältin sagt, er sei dass Schlimmste gewesen, was ich in meiner Laufbahn erlebt habe. Das Verfahren kostete sie weitere 7000 EUR.
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