Prozess in Giessen kippt: Justiz zieht hart durch!, Gen-Gerste Prozess 09/2009

Prozess in Giessen kippt: Justiz zieht hart durch!, Gen-Gerste Prozess 09/2009
Kurzfassung: Das Verfahren ist gekippt, das Gericht zeigt die Fratze der Justiz ++ Alle (!) 78 Anträge der Verteidiger und der Angeklagten als “ohne Bedeutung” abgewiesen ++ sichtbar wurden nicht einmal alle durchgelesen ++ nur eine Stunde Zeit für weitere Anträge ++ Ende des Prozesses und Urteil waren geplant – Prügeltruppe der Polizei stand für das Ende bereit ++ offenbar stehen ein hartes Urteil und eventuell sogar die sofortige Verhaftung fest ++ Nächster Prozesstermin und wahrscheinlich letzter Prozesstag mit Urteilsverkündung am Mittwoch, den 30.9. um 14 Uhr!
Am Mittwoch, dem 16. September 2009, fand der sechste Verhandlungstag des „Gengerste“-Prozess statt. Hintergrund ist eine 2006 von vier Personen teilweise durchgeführte Feldbefreiung – Ziel war ein Versuchsfeld der Uni Gießen, auf der diese nach eigener Aussage „Biosicherheitsforschung“ an transgener Gerste durchgeführt hat. Zwei „Feldbefreier“ wurden in erster Instanz zu 6 Monaten ohne Bewährung verurteilt die Staatsanwaltschaft legte auf dieses Urteil Berufung ein, die vor dem Landgericht Gießen verhandelt wird.
… 7. Aus dem Vergleich meiner Erfahrung in einem ähnlich gelagerten Fall hier im gleichen Raum Ende April 2005 muss ich sogar Schlimmeres fürchten. Auch dort war ein solches Polizeiaufgebot vorhanden. Aus einem Telefonat eines Polizisten konnte ich glücklicherweise schon vor Beginn des letzten Verhandlungstages erfahren, dass nicht nur ein hohes Urteil, sondern die sofortige Inhaftierung wegen Fluchtgefahr beschlossen werden sollte. Ich habe diese Gefahr damals mit einem 8,5 stündigen Plädoyer abwenden können. Später kippte das Bundesverfassungsgericht die Willkürurteile Gießener Justiz. Die heutige Vorgehensweise ist identisch der damaligen. Ob dahinter auch der gleiche Wille bestand, kann ich nicht beurteilen. Das ist aber auch nicht nötig, da bereits die anderen Punkte eine Befangenheit ausreichend begründen.

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