Justiz steht zu Vorgehen in Helbra War Zwang gegen Kind angebracht?
Am Freitag befasste sich der Landtags-Justizausschuss mit dem umstrittenen Einsatz von Helbra (Mansfeld-Südharz). Anfang März war dort eine Achtjährige trotz heftiger Gegenwehr von der Polizei aus der Schule geholt worden.
Dem Einsatz war ein Sorgerechtsstreit der Eltern vorausgegangen. Vor allem der Zwang gegenüber dem Mädchen rief Empörung hervor.
Justizvertreter machten im Ausschuss nun deutlich, dass das Vorgehen von Polizei und Behörden angemessen gewesen sei und verwiesen darauf, dass der Einsatz von Zwang durch einen Gerichtsbeschluss genehmigt worden war.
„Der Gerichtsvollzieher vor Ort war verpflichtet, den Beschluss durchzusetzen“, sagte Michael Braun, Vizepräsident des Oberlandesgerichts Naumburg, nach der Sitzung. Es sei nicht die Aufgabe des Gerichtsvollziehers, über das Wohl des Kindes zu entscheiden. „Das hat ja zuvor das Gericht mit seinem Urteil gemacht“, sagte Braun. (mz)
Ich war ja gestern auch bei Gericht und habe ein bischen mitbekommen wie es im Gericht so zugeht und der Anwalt hat ja auch gesagt: Recht wird nicht gesprochen, sondern ein Urteil wird gesprochen.