DRB-Statistik zu U-Haft-Entlassungen “Straf­ge­richte arbeiten am Anschlag”, 25.03.2019

DRB-Statistik zu U-Haft-Entlassungen, “Straf­ge­richte arbeiten am Anschlag”, LTO

Immer häufiger müssen Verdächtige wegen zu langer Strafverfahren aus der Untersuchungshaft entlassen werden. Im vergangenen Jahr hoben die Oberlandesgerichte (OLG) aus diesem Grund bundesweit in mindestens 65 Fällen Haftbefehle gegen dringend Tatverdächtige auf. Das geht aus Zahlen des Deutschen Richterbundes (DRB) hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegen. 2017 waren es demnach 51 Fälle, im Jahr davor 41. Als Ursache sieht der Verband unter anderem die hohe Beanspruchung der Strafgerichte und Staatsanwälte sowie den gewachsenen Aufwand bei der Bearbeitung der Verfahren.

…Die Deutsche Richterzeitung hatte bei den Justizministerien aller Bundesländer die Zahl der Haftentlassungen wegen zu langer Strafverfahren abgefragt. Allein in Berlin mussten im vergangenen Jahr 13 Tatverdächtige entlassen werden, weil die Justiz ihre Verfahren nicht zügig genug bearbeiten konnte. Auch das Brandenburgische OLG musste innerhalb kürzester Zeit zwei verurteilte Straftäter auf freien Fuß setzen lassen. Im Dezember hob es den Haftbefehl gegen Michael A., einen verurteilten Mörder, auf. Erst Anfang des Jahres musste der ehemaligen NPD-Politiker Maik Schneider entlassen werden.

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