Ehemaliger Juraprofessor verzweifelt am Rechtsstaat. Polizist sagt vor Gericht falsch aus, da Dieser wahrscheinlich einen Toten bestohlen hat, 12.2014

Jurist verzweifelt am Rechtsstaat, taz.de, 12.2014

Haben zwei Polizisten einen Toten bestohlen? Polizei und Gerichte lehnen eine Ahndung ab. Doch ein Rechtsprofessor lässt nicht locker. Jetzt erhebt er Verfassungsbeschwerde wegen Willkür

Haben zwei Berliner Polizisten einem Toten die EC-Karte geklaut? Einiges spricht dafür, doch von der Justiz hatten sie bisher wenig zu befürchten. Ein Hamburger Rechtsprofessor brachte den Fall jetzt zum Bundesverfassungsgericht.

In einem Berliner Hotel starb im Mai 2009 der Rentner Klaus Giehring an einem Herzinfarkt. Die beiden Polizisten Michael F. und Rainer E. sicherten dessen persönliche Gegenstände. Allerdings wurde mit der EC-Karte des Toten in den Wochen danach das Girokonto leergeräumt. 29.500 Euro hob eine unbekannte maskierte Person bei verschiedenen Banken rund um Hannover ab. Haben die Polizisten die EC-Karte an sich genommen und weiterverkauft? Immerhin fand sich der Fingerabdruck von Polizist F. im Adressverzeichnis des Toten, ungefähr dort, wo die PIN der EC-Karte notiert war.

Vor dem Berliner Kammergericht sagte Polizist F. erstmals aus. Er sei erst später in das Hotelzimmer gekommen, eine EC-Karte habe er nicht gesehen. Im Adressverzeichnis des Toten habe er nur nach Hinweisen auf Angehörige gesucht. Das Gericht glaubte ihm und lehnte die Schadenersatzklage nun ab.

Im dritten Anlauf zeigten die Verwandten des Toten den Polizisten wegen uneidlicher Falschaussage an. In sechs Punkten habe dieser vor dem Kammergericht gelogen. Unter anderem könnten zwei Feuerwehrleute und zwei Rettungssanitäter bezeugen, dass Polizist F. sofort nach Öffnen der Hoteltür das Zimmer betreten hatte. Doch auch dieses Ermittlungsverfahren wird eingestellt. Es sei nicht zwingend, dass F. vor Gericht “bewusst” falsche Aussagen gemacht habe.

In einem 69-seitigen Antrag verlangten die Verwandten nun eine Entscheidung des Kammergerichts Berlin über die Anklageerhebung. Doch das Kammergericht lehnte den Antrag im Sommer 2014 aus formalen Gründen ab. Die bisherigen Bemühungen der Staatsanwaltschaft seien nicht ausführlich genug dargestellt worden.

Heinz Giehring ist konsterniert. Er will zwar nicht von einem Polizistenbonus sprechen. Aber offensichtlich versuche die Berliner Justiz unter allen Umständen, die einmal eingeschlagene Richtung – die Polizisten ungeschoren zu lassen – zu verteidigen. “Die Justiz igelt sich ein”, sagt Giehring.

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