Ein unbequemer Amtsrichter im Dritten Reich, Aus den Personalakten des Dr. Lothar Kreyßig

Ein unbequemer Amtsrichter im Dritten Reich, Aus den Personalakten des Dr. Lothar Kreyßig
Wenn das Funktionieren der Justiz im Dienste des nationalsozialistischen Regimes verschiedentlich mir der Vorliebe der damaligen Staatsanwälte und Richter für Straatsautorität, mit ihren moralischen Defiziten und fehlender Zivilcourage erklärt wird (R. Wassermann, Ist Bonn noch Weimar? Zur Entwicklung der Justiz nach 1945, Neuwied u. Damrstadt 1983, S. 9), so besaß jedenfalls der Branenburger Amsgerichtsrat Dr. Lorhtar Kreyßig diese verhängnisvollen Eigenschaften nicht.
Als ein Mann, der seine Pflichten als Christ über seine Pflichten als Beamter und die Forderungen des totalen Staates stellte, schliesslich um seine Entlassung aus dem Richteramt nachsuchte und nach Vernehmungen durch die Geheime Staatspolizei und einenm Untersuchungsverfahren aufgrund des Deutschen Beamtengesetzes vom Januar 1937 vorzeitig in den Ruhestand versetzt wurde, gehört er zu den wenigen nachweisbaren Justizbeamten, die im Dritten Reicht um ihrer moralischen Integrität willen auf ihre Amt verzichteten.

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