Einbrecherbanden auf Deutschlandtour, In 17 Jahren noch kein Georgier bei Gericht erschienen aber kein Haftbefehl, 09.12.2016

Einbrecherbanden auf Deutschlandtour, Die Story im Ersten, 09.12.2016

Die Polizei fand im Haus keine verwertbaren Spuren. Der Einbruch war nicht aufzuklären.
Johann Friedrichs: “Das läuft ja dann nach Schema F. Dann wird ein Formular gemacht und dann schickt man das an die Staatsanwaltschaft und dann hat mir nach 6 Wochen die Staatsanwaltschaft geschrieben “Verfahren eingestellt”. Das ist ja auch üblich. Und dann war es das ganze. Die Polizei hat sich nie wieder gerührt.”

…Alle 4 werden festgenommen, dazu auch eine Frau, die mitgefahren ist. Die Männer werden später in Stuttgart zu Haftstrafen verurteilt. Der Kopf der Tunnelbande Geogi L. aber sitzt nicht im Auto. An einem Tatort hat die Bruchsaler Polizei Fingerabdrücke von ihm gefunden. Die Beamten fürchten das Georgi L. jetzt flieht.

Doch ihren Haftantrag lehnt die Staatsanwaltschaft ab. Die Begründung sinngemäß:
“Der Beschuldigte hat mit seiner Meldeadresse im Asylbewerberheim einen festen Wohnsitz. Es ist nicht ersichtlich, dass er Vorbereitungen zur Flucht getroffen hat.

Heinz Lauber, Kripo Bruchsal: “Da verliert man dann zwischendurch den Glauben an seinen Beruf und ist extremst frustriert. Die Georgier haben jeden Tag oder jeden zweiten Tag in einer anderen Asylunterkunft geschlafen. Wie will man die denn vorlanden?
Die sind ja eigentlich nie greifbar. Teilweise reisen sie aus, kommen rein wieder.
Das geht völlig an der Lebenswirklichkeit vorbei, wenn man sagt, das ist ein fester Wohnsitz.”

Monate später Rastadt. Hauptverhandlung gegen den Chef der Tunnelbande. Auch Heinz Lauber ist gekommen und der Ermittler. Sie fragen sich: Wird der Einbrecher freiwillig erscheinen?
…Das Ergebnis aufwendiger monatelanger Observation und Spurensicherung. Im Sitzungssaal sind auch die Geschädigten. Sie sollen als Zeugen gehört werden.
Auch der Staatsanwalt hat sich vorbereitet. Seine Behörde hatte den Haftbefehl gegen den mutmaßlichen Einbrecher abgelehnt.
Das Ergebnis, da wo normalerweise der Angeklagte sitzen müßte ein leerer Stuhl. Der Georgier ist der Vorladung nicht gefolgt.

Staatsanwalt Matthias Apfel: “Das Problem ist, dass eine Untersuchungshaft nur unter engen Voraussetzungen möglich ist. Eine davon ist zB. das Fluchtgefahr besteht und die konnte in dem Fall nicht angenommen werden, weil der Wohnsitz des Mannes bekannt gewesen ist und weil nicht anzunehmen war, dass er sofort flieht.

Der Richter bittet das Gericht 10 Minuten zu warten.  Vielleicht sucht der Beschuldigte nur den richtigen Sitzungssaal.
Nur die Dolmetscherin wundert sich kein bischen, dass der Angeklagte nicht erschienen ist.

Dolmetscherin Manana Kühnl: “In all den Jahren habe ich noch nie erlebt, dass ein Georgier oder eine Georgierin freiwillig beim Gericht zur Verhandlung erschienen sind.”

Und wie lange machen Sie das schon?

“17 Jahre lang.”

Der Richter unternimmt einen letzten Versuch. Aber der Georgier taucht nicht auf. Am Schluß bekommt er einen Strafbefehl.
Der Richter glaubt, dass alles gut gelaufen ist.

Richter Christoph Schaust: “Der Angeklagte hat einen festen Wohnsitz oder hatte einen festen Wohnsitz wo er erreichbar ist und war und von daher bestand eigentlich kein Grund Haftbefehl zu erlassen. Und da gilt auch eine Asylbewerberunterkunft, da ist er ja auch gemeldet und offiziel auch erreichbar. Die Post kam an.”

Die Geschädigten ziehen ab. Der Familienschmuck ist weg. Der mutmaßliche Täter auch.
Sie wollen uns lieber nicht sagen was sie jetzt Denken.

Kriminalkommissar Heinz Lauber ringt um Fassung: “Das ist jetzt für mich ein Signal, georgische Wohnungseinbrecher kommt nach Deutschland. Hier könnt ihr einen Wohnungseinbruch verüben und euch überführen lassen mit Fingerabdruck und passieren wird euch gar nichts.”

Auch manche Richter merken durch den allzu nachsichtigen Umgang mit Wohnungseinbrechern steht ein wichtiges Rechtsgut auf dem Spiel:
Der Glaube der Bevölkerung an die eigene Sicherheit garantiert durch Polizei und Gerichte.

Deutscher Richterbund Sven Rebehn: “Also die aktuelle Entwicklung muß ein Weckruf sein in meinen Augen. Wohnungseinbruchsdiebstahl ist ein sehr sensibles Feld. Da sind die Bürger in ihrer Intimsphäre unmittelbar betroffen. Da dringen Fremde in die eigene Wohnung ein. Das erzeugt ein Gefühl der Hilfslosigkeit. “

Fragwürdige Urteile will er nicht kommentieren. Doch der Richterbund sieht auch Reformbedarf auch in den eigenen Reihen. Davon die Mindeststrafe für Wohnungseinbrüche zu erhöhen. Davon hält der Richterbund allerdings nichts.

Deutscher Richterbund Sven Rebehn: “Das ist Symbolpolitik. Das ist etwas was die Politik gerne macht. Wenn die Bevölkerung beruhigt werden muß, dann macht man die Mindeststrafe nach oben aber das wird keinen Einbrecher dieser Welt beeindrucken. Was den beeindruckt ist das Entdeckungsrisiko, das Risiko geschnappt zu werden. Die Mindeststrafe hochsetzen, dass ist immer ein Argument, das ist schnell gemacht, das kostet kein Geld. Es schafft Beruhigung in der Bevölkerung aber es schafft unter dem Strich nicht mehr Sicherheit.”


“Justiz ist für die Menschen da. Recht Sicherheit Vertrauen.”

Auf jeden Fall wird die Justiz aktiv, wenn es um den “Diebstahl” von weggeworfenen Lebensmitteln geht oder wenn Richter oder Staatsanwälte sich beleidigt “fühlen”.
Dann entsteht in der Justiz eine regelrechte Verfolgungspsychose und alles für die Sicherheit der Bürger.

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