Der ganz normale Justizwahnsinn, Zwei Urteile vom Tage, 24.02.2009
1. Das Berliner Landesarbeitsgericht hat heute die Entlassung einer Kassiererin für rechtmäßig erklärt, die zwei Pfandbons im Wert von 48 und 82 Cent unterschlagen hat. Die dreifache Mutter und zweifache Großmutter war daraufhin entlassen worden.
2. Der ehemalige Freiburger Klinik-Chef Hans-Peter Friedl hat dagegen 2.000.000 Euro Entschädigung bekommen, weil er seiner Ansicht nach zu unrecht aus dem Dienst entlassen wurde, wie man beim Südwestdeutsschen Rundfunk nachlesen kann.
Der Arzt wurde im Jahr 2000 wegen Kunstfehler vom Dienst suspendiert. Unter anderem hat er einen Patienten ein zweites Mal operiert, um den Teil eines Bohrers zu entfernen, der ihm bei der ersten Operation abgebrochen war. Den Grund für die zweite OP hatte er darüberhinaus verschwiegen. Im Februar 2003 war der Arzt vom Freiburger Landgericht wegen vorsätzlicher und fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 24.300 Euro verurteilt worden. Das Urteil wurde vom Bundesgerichtshof bestätigt. Jetzt bekommt er 2 Millionen Euro Entschädigung für den Verdienst- und Rentenausfall, weil es “disziplinarrechtlich keine Aussicht auf die entschädigungslose Entfernung des Arztes aus dem Dienst gibt”, so Baden-Württembergs Wissenschaftsminister Peter Frankenberg (CDU).