„Gute Rechtsprechung“, Ein Bericht vom Juristentag

„Gute Rechtsprechung“, Ein Bericht vom Juristentag
Hoffmann-Riem fasste seinen – von ihm schon vielfach literarisch dargelegten – Standpunkt in elf Thesen zu einer Warnung vor Missdeutung, Überdehnung und Missbrauch des Unabhängigkeitsbegriffs zusammen. „Auch Reformen wie die Einführung des NSM … brechen sich nicht am Prinzip der richterlichen Unabhängigkeit, müssen sich aber am Gebot der Effektivität, d.h. der Funktionsfähigkeit der Justiz messen lassen“.
Busse stellte „Respekt und Anerkennung“ für die hohe Qualität der deutschen Rechtsprechung voran, rügte den Gesetzgeber wegen des Abbaus von Rechtsmitteln und wegen sonstiger Kürzungen, verlangte von den Gerichten aber Transparenz, um gute und schlechte Richterleistungen öffentlich sichtbar werden zu lassen, die Einführung richterlicher Dienstzeiten und eine Effizienzsteigerung durch volle Ausschöpfung der Dienstaufsicht.
Stilz fand, dass es die Länder seien, die ihrer Justizgewährungspflicht nicht mehr „vollen Umfangs“ nachkämen; eine „Justiz nach Maßgabe des Haushalts“ aber könne ein Rechtsstaat sich einfach nicht leisten.
Die Justizhaushalte in den Ländern werden von den Landesregierungen beantragt. Der Deutsche Juristentag stellt fest, dass die Landesregierung bei den Haushaltsanträgen für die Justiz der verfassungsrechtlichen Justizgewährungspflicht vielfach nicht mehr in vollem Umfang nachkommen. Der Bundesgesetzgeber sollte Verfahrensregeln schaffen, die Gewähr für eine Beachtung der Justizgewährungspflicht in den Ländern bieten.

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