Entnazifizierung der Justiz gescheitert, Doktorarbeit von Gabriele Rohloff: Richter am Bremer Sondergericht und ihre Karrieren nach 1945

Entnazifizierung der Justiz gescheitert,
Doktorarbeit von Gabriele Rohloff: Richter am Bremer Sondergericht und ihre Karrieren nach 1945
In ihrem Buch stellt sie dar, dass “die Entnazifizierung der Bremer Justiz gescheitert ist”. Insbesonder ist sie entsetzt über die Karrieren der Richter und Staatsanwälte am Sondergericht Bremen, das mit seinen menschenverachtenden Urteilen eines der gefürchtetsten Instrumente des Nazi-Terrors war. Fast alle der zwölf dort tätigen Juristen wurden nach 1945 kurzzeitig in der Bremer Justiz entlassen, dann wiederverwendet und machten dort teils bemerkenswerte Karrieren.
…”Ich war entsetzt wie verlogen die alle waren”, sagt Gabriele Rohloff mit Bitterkeit in der Stimme. Je mehr jemand belastet war, desto mehr Leumundszeugnisse hat er eingereicht. Mit sogenannten Persilscheinen soll beispielsweise auch Bernhard Hinrichs, der spätere Präsident des OVG, versucht haben, sich reinzuwaschen.
Und, wie Roloffs berichtet, hat kein Geringerer als Karl Carstens, der als angehender Rechtsanwalt von Hinrichs in nationalsozialistischen Recht geschult worden sein soll, eines der entlastenden Gefälligkeitsatteste geschrieben. Heute würde man seine Tat als uneidliche Falschaussage bezeichnen. Die Entnazifizierungsakte des ehemaligen Bundespräsidenten Carstens blieb für Rohloff allerdings verschlossen. Für solche Seilschaften, die den Juristen einen Neuanfang ermöglichten, führt Rohloff in ihrem Buch noch mehere Beispiele an. Ebenso versucht sie zu legen, dass Bürgermeister Theodor Spitta und Diedrich Lahusen, oberster Richter in Bremen, nach dem Krieg entscheidend an der Wiedereinstellung der belasteten Juristen beteiligt waren. Weser Kurier vom 09.11.1999

Die Nationalsozialisten konnten sich ab 1933 in Deutschland durch das festlegen allen moralischen Unrechts eine gesetzliche Grundlage in Form der Nürnberger Gesetze und vieler weiterer Einzelregelungen schaffen und so ihre Ziele bis hin zum Völkermord auf eine formaljuristische Grundlage basierend auf dem Rechtsstaatsprinzip stellen. (Zu diesen Gesetzen gehören auch die Schornsteinfegerverordnung, die Handwerksordnung und das Rechtsberatungsgesetz bzw. das neue Rechtsdienstleistungsgesetz. Diese Gesetze von etwa 1935 haben in Teilen oder sinngemäß bis heute Gültigkeit!).
“Never forget that everything Hitler did in Germany was legal. ” – Martin Luther King April 1963

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