4. September 2012 von Univ.-Prof. Dr. Martin Schwab
Ein Mensch, der unter Betreuung steht, verstirbt. Seine Kinder verwenden das gesamte Erbe für die Beerdigung. Der Betreuer verlangt deshalb seinen Lohn von der Staatskasse. Nach der Entscheidung des Landgerichts hätte dieser Lohn aber vom Erbe bezahlt werden können. Denn die Beerdigung hätten die Kinder, so das Gericht, aus eigener Tasche bezahlen müssen. Der Anspruch des Betreuers gegen die Staatskasse bestehe daher nicht. Das Gesetz sieht es jedoch eindeutig anders. …