Erben müssen zahlen, obwohl das Gesetz den Staat in die Pflicht nimmt – Anmerkung zu LG Köln

Erben müssen zahlen, obwohl das Gesetz den Staat in die Pflicht nimmt – Anmerkung zu LG Köln vom 30. 3. 2010 – 1 T 4/10

4. September 2012 von Univ.-Prof. Dr. Martin Schwab

Ein Mensch, der unter Betreuung steht, verstirbt. Seine Kinder verwenden das gesamte Erbe für die Beerdigung. Der Betreuer verlangt deshalb seinen Lohn von der Staatskasse. Nach der Entscheidung des Landgerichts hätte dieser Lohn aber vom Erbe bezahlt werden können. Denn die Beerdigung hätten die Kinder, so das Gericht, aus eigener Tasche bezahlen müssen. Der Anspruch des Betreuers gegen die Staatskasse bestehe daher nicht. Das Gesetz sieht es jedoch eindeutig anders. …

Teilen auf:
Dieser Beitrag wurde unter Unkategorisiert veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.