Es wurde Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht, weil Richter Vizepräsident Zwerger im Auftrag von Spitzenjurist Richter Lothar Schmitt mit der Anwendung von §17 AGO-Bayern Aufgaben der Exekutive wahrnimmt um Menschen in deren Justiz rechtlos zu stellen und damit deren Eingaben und Beschwerden nicht bearbeitet werden brauchen.
Ein Reiseentschädigungsverfahren für eine mittellose Person dauert nun schon über 6 Jahre mit stetigen willkürlichen schädigenden Nichtbearbeitungen und verfassungswidrigen willkürlichen Abweisungen und zwar nun mit dem verfassungswidrigen Verweiss auf §17 AGO-Bayern.
Ein solches Vorgehen verstößt gegen die Grund- und Menschenrechte. Die Nichtbearbeitung von Eingaben bei Gericht unterliegt gerade auch der Dienstaufsicht.
Mehre Richter am OLG-Bamberg haben entschieden, dass Eingaben bei Gericht von mittellosen Personen nicht §198 GVG, der zur Verwirklichung von Artikel 19 Abs. 4 GG aufgrund dem EuGH geschaffen werden mußte, unterliegen und daher niemals bearbeitet werden brauchen.
Gemäß der Deutschen Bundesregierung unterliegen auch Eingaben wie Reiseentschädigungsanträge von mittellosen Bürger §198 GVG.
Wie folgt wird die Beschwerde über die Bearbeitungsdauer von seinen familiären Richterkollegen Präsident Lothar Schmitt mit großer Einsatzfreude weggebügelt.
Vergessen hat der Präsident also auch, dass das nicht-bearbeiten von Eingaben und Beschwerden zu ihren Aufgaben gehört, denn aufgrund der Anwendung von §17 AGO, der in der Judikative nicht anwendbaren Exekutivvorschrift, dient es ihnen genau dazu.
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