Das Schweinehund-Prinzip in der Justiz, 14.10.2010

Das Schweinehund-Prinzip in der Justiz
Wie entscheiden deutsche RichterInnen einen Prozess? Sie blättern ein wenig in der Akte und finden heraus, welche der beiden Parteien die schwächere ist. Diese Partei heißt der Schweinehund. Dann suchen die RichterInnen noch ein wenig in der Akte nach Schein-Argumenten um den Schweinehund verurteilen zu können.

Viele RichterInnen sind indes zu faul um in der Akte zu blättern. Sie sehen sich die Leute bei der ersten Verhandlung an, wie sie in den Gerichtssaal kommen und wie sie sich geben, um zu bestimmen, wer von ihnen der Schweinehund ist. Die Schwein-Argumente zwecks Verurteilung desselben saugen sie sich aus den Fingern.
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Richter fährt straffrei über rote Ampel. 12 Richter lehnen sich als befangen ab, 17.02.2015

Ein Richter soll über eine rote Ampel gefahren sein. 2 Polizisten sollen das beobachtet haben und verhängen ein Bußgeldbescheid.
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Präsident des BVerfG H.-J. Papier aD. warnt vor einer Willkürherrschaft und Ökodiktatur in der Justiz, 2019

Hans-Jürgen Papier, Die Warnung, Wie der Rechtsstaat ausgehöhlt wird. Deutschlands höchster Richter a.D. klagt an

Vor dem Gesetz sind alle gleich. Doch was geschieht, wenn geltendes Recht nicht mehr für jeden gilt und nicht ausnahmslos greift?
Wenn gefällte Urteile nicht vollzogen werden?
Wenn der Staat auf neue Entwicklungen in Zeiten von Digitalisierung und Globalisierung nicht angemessen reagiert? Wenn die Balance zwischen Freiheit und Sicherheit zunehmend zu Lasten der Freiheit verloren geht?
Wenn zwar der Sozialstaat weiter ausgebaut wird, die
Kernaufgaben des Rechtsstaates aber vernachlässigt werden?
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Völliges Versagen der deutschen/bayerischen Justiz – Der Fall Kalinka im Kino (07.10.2016 Aspekte)

Fall Kalinka – “Die deutsche Justiz war blind”, sueddeutsche  Zeitung, 10.11.2016

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Spitzenjurist Präsident des OLG-Bamberg Lothar Schmitt: Für uns ist es völlig normal Aufgaben der Judikative und Exekutive gleichzeitig rechtswidrig wahrzunehmen und uns der Exekutive zu unterstellen um bürgerschädigend Verfassungsverletzungen zu begehen

Es wurde Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht, weil Richter Vizepräsident Zwerger im Auftrag von Spitzenjurist Richter Lothar Schmitt mit der Anwendung von §17 AGO-Bayern Aufgaben der Exekutive wahrnimmt um Menschen in deren Justiz rechtlos zu stellen und damit deren Eingaben und Beschwerden nicht bearbeitet werden brauchen.
Ein Reiseentschädigungsverfahren für eine mittellose Person dauert nun schon über 6 Jahre mit stetigen willkürlichen schädigenden Nichtbearbeitungen und verfassungswidrigen willkürlichen Abweisungen und zwar nun mit dem verfassungswidrigen Verweiss auf §17 AGO-Bayern.
Ein solches Vorgehen verstößt gegen die Grund- und Menschenrechte. Die Nichtbearbeitung von Eingaben bei Gericht unterliegt gerade auch der Dienstaufsicht.
Mehre Richter am OLG-Bamberg haben entschieden, dass Eingaben bei Gericht von mittellosen Personen nicht §198 GVG, der zur Verwirklichung von Artikel 19 Abs. 4 GG aufgrund dem EuGH geschaffen werden mußte, unterliegen und daher niemals bearbeitet werden brauchen.
Gemäß der Deutschen Bundesregierung unterliegen auch Eingaben wie Reiseentschädigungsanträge von mittellosen Bürger §198 GVG.

Wie folgt wird die Beschwerde über die Bearbeitungsdauer von seinen familiären Richterkollegen Präsident Lothar Schmitt mit großer Einsatzfreude weggebügelt.
Vergessen hat der Präsident also auch, dass das nicht-bearbeiten von Eingaben und Beschwerden zu ihren Aufgaben gehört, denn aufgrund der Anwendung von §17 AGO, der in der Judikative nicht anwendbaren Exekutivvorschrift, dient es ihnen genau dazu.
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Keine Verfolgung von Rechtsbeugung wegen Verunsicherung des Staatsanwalts durch stellen der Strafanträge, 13.11.2019

Rechtsmissbrauch wegen Verunsicherung des Staatsanwalts durch stellen von Strafanträgen wegen Rechtsbeugung

Die Rechtsprechung des BayVerfGH, VerfGH München, Entsch. v. 28.1.2020 – Vf. 56-VI-18,  Rn. 23 gebar einen glänzenden Gedanken: Die Strafanzeige gegen einen Münchner Richter oder Staatsanwalt wegen Rechtsbeugung ist rechtsmissbräuchlich, weil sie den Staatsanwalt, der die Strafanzeige zu bearbeiten hat, verunsichert.

Entschuldigen Sie bitte vielmals die holprige Grammatik des BayVerfGH, aber der BayVerfGH formuliert seinen  glänzenden Gedanken wie folgt:
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Fall: Jalloh, Bichtermann, Rose. Todesfälle im Polizeigewahrsam in Dessau. Und weg sind die Akten, 12.02.2018

Tote im Dessauer Polizeigewahrsam: Und weg sind die Akten, taz, 12.02.2018

Im Dessauer Polizeigewahrsam starben drei Menschen. In einem Fall sind alle Akten verschwunden – eventuell im Zusam­menhang zum Fall Jalloh.

Die Justiz in Sachsen-Anhalt hat die Ermittlungsakten zu einem Todesfall im Dessauer Polizeigewahrsam gelöscht. Wie die Mitteldeutsche Zeitung berichtet, sind wichtige Papiere vernichtet worden. Dies habe das Innenministerium bestätigt.

Nach Angaben der Zeitung erklärte das Innenministerium in Magdeburg: „Zum Todesfall des Hans-Jürgen Rose sind keine polizeilichen Erkenntnisse mehr vorhanden. Es liegen keine Unterlagen – weder in schriftlicher noch in digitaler Form – vor.“ Rose ist einer von insgesamt drei Menschen, die zwischen 1997 und 2005 im Dessauer Polizeigewahrsam starben.
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Polizist soll Strafzettel von Kollegen und deren Familienangehörigen vernichtet haben, 14.10.2009

Polizist soll Strafzettel von Kollegen und deren Familienangehörigen vernichtet haben, Westfälische Rundschau, 14.10.2009

In der Kreispolizeibehörde Paderborn soll der Leiter des Verkehrsdienstes nach Medienberichten mehrfach Untergebene angewiesen haben, Verfahren gegen Polizeibeamte und deren Familienmitglieder einzustellen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt.
“Kaputtmachen” nennt man intern das, was in der Kreispolizeibehörde Paderborn nun offenbar aufgeflogen ist: dass nämlich Bußgeldbescheide gegen Kollegen vernichtet wurden.

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Reiseentschädigung bei den Verfassungsfeinden am OLG-Bamberg mit neuer “NS-Unrecht”-Trickserei eines “NS-Unrechtsregimes”, 20.03 + 02.04.2020

Es wurde wegen einem über 6 Jahre dauernden Verfahren wegen einer Reiseentschädigung ein PKH-Antrag für eine Entschädigungsklage am OLG-Bamberg eingereicht. Die Entschädigungsklage soll dazu beitragen den Justizgewährsanspruch (Artikel 19 Abs. 4 GG) zu verwirklichen bzw. einen Ausgleich für eine zu lange Bearbeitungsdauer schaffen.

“Es ist unerlässlich, die Vergangenheit zu kennen”
Bausback: Eine der wesentlichen Antworten unseres Grundgesetzes auf das NS-Unrechtsregime ist das Rechtsstaatsprinzip. Hierzu gehört auch das in der Verfassung ausdrücklich verankerte Gebot eines effektiven individuellen Rechtsschutzes gegen die öffentliche Gewalt. Jeder hat also das Recht, die Entscheidung einer Verwaltungsbehörde von einem unabhängigen Gericht überprüfen zu lassen. Der Zugang zum Gericht mit dem Ziel, seine Rechte durchzusetzen, muss jedem offen stehen. Daran sollten und dürfen wir gerade als Lehre aus der NS-Zeit nicht rütteln. Zum effektiven Rechtsschutz gehört aber auch gleichzeitig, dass der Einzelne möglichst zügig zu seinem Recht kommt.
https://www.donaukurier.de/nachrichten/bayern/Es-ist-unerlaesslich-die-Vergangenheit-zu-kennen;art155371,3859799

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RA Rudolph: Meine These: Das gegenwärtige Justizsystem ist eher darauf angelegt, Fehlentscheidungen zu vertuschen und zu leugnen, anstatt sie zu erkennen und zu korrigieren (Fall Mollath), 21.09.2013

Der Fall Gustl Mollath – Justizskandal oder Gerichtsalltag?

Anmerkung: Ein weiterführender Text zum Thema „Fehlerkultur in der Justiz“ findet sich in dem Bereich „Psychologie im Strafverfahren“

An dem Fall war ich nicht beteiligt, auch bin ich Herrn Mollath nie begegnet. Jedoch sind mir die Richter und Gutachter der Nürnberger Gerichtsszene aus meiner Strafverteidigertätigkeit bekannt.

Ich hatte im März 2013 in einem Interview im Bayerischen Rundfunk die These aufgestellt, dass die Fehler in dem Verfahren, die nun bekannt werden, eine unglückliche Anhäufung von alltäglicher Überheblichkeit und Nachlässigkeit darstellen. Es bedarf keiner Verschwörung oder Korruption, um zu einer verheerenden Fehlentscheidung zu kommen.
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