Ex-Oberstaatsanwalt im Fall Niels H. angeklagt, 21.04.2015

Ex-Oberstaatsanwalt im Fall Niels H. angeklagt, NDR.de, 21.04.2015

Im Fall des Ex-Krankenpflegers Niels H. hat die Staatsanwaltschaft Osnabrück Anklage gegen einen ehemaligen Mitarbeiter der Oldenburger Staatsanwaltschaft erhoben. Christian Marbach, ein Angehöriger eines Opfers von Niels H., bezeichnete das als “große Genugtuung”. Er und weitere Opfer-Angehörige hätten recht behalten mit ihren Vorwürfen gegen die Oldenburger Staatsanwaltschaft, so Marbach.

Dem Juristen, der von August 2011 bis November 2013 für den Fall zuständig war, wird vorgeworfen, Ermittlungen verschleppt zu haben. Die Anklage lautet auf Strafvereitelung im Amt und Rechtsbeugung. Niels H. hatte bei Patienten auf der Intensivstation des Klinikums Delmenhorst mit dem Medikament Gilurytmal bewusst Herzflimmern hervorgerufen, um sie anschließend wiederbeleben zu können.

Dem ehemaligen Oberstaatsanwalt wird vorgeworfen, “nach Übernahme des Falles Niels H. im August 2011 keine weiteren Exhumierungen und toxikologischen Untersuchungen veranlasst zu haben, obwohl durch seinen Dezernatsvorgänger bei neun Exhumierungen in fünf Fällen der positive Nachweis des Medikaments Gilurytmal gelungen war”. Dieser Spur, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, ging der ehemalige Oberstaatsanwalt nicht weiter nach. Der beschuldigte Jurist ist inzwischen selbst Richter am Landgericht Oldenburg. So könnten sich viele seiner jetzigen Kollegen für befangen erklären, ein Verfahren müsste dann möglicherweise vor einem anderen Gericht stattfinden. Der beschuldigte Jurist hat offenbar eine Krankmeldung eingereicht. Im Fall einer Verurteilung wegen Rechtsbeugung und Strafvereitelung droht ihm eine Haftstrafe von mindestens einem Jahr. Damit müsste der Jurist aus dem Dienst ausscheiden und würde seine Pension verlieren.

Die Staatsanwaltschaft Osnabrück wirft dem Juristen zudem vor, trotz eindeutiger Hinweise vonseiten Mitgefangener keine Anklage gegen Niels H. erhoben zu haben. Die Mitgefangenen von Niels H. hatten der Staatsanwaltschaft zufolge bereits im September 2012 ausgesagt, dass der ehemalige Krankenpfleger ihnen gegenüber seine Taten zugegeben hätte. “Wir können uns nicht erklären, warum der Kollege mit seinen Ermittlungen so lange gewartet hat”, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Osnabrück, Alexander Retemeyer, gegenüber dem NDR. Es wäre ein Einfaches gewesen, die Exhumierungen zu beantragen, so Retemeyer weiter.

Bereits 2008 war der Pfleger wegen Mordversuchs in einem Fall zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt worden. …

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