Rolf Coeppicus – Oberhausener Vormundschaftsrichter im Ruhestand – kritisiert, daß seine Richter-Kollegen in den allermeisten Fällen haus- oder fachärztliche Gutachten ungeprüft hinnähmen und zu schnell und zu leichtfertig – über den Kopf der Betroffenen hinweg -Betreuungen einrichteten:
„Die Vormundschaftsgerichte prüfen nicht wirklich die Erforderlichkeit der Betreuung. Sie schließen sich dem Gutachten an und zwar, weil es einfacher ist, die Arbeit erleichtert, wenn sie einen Betreuer bestellen, weil dann das Umfeld zufrieden ist.
Wenn sie also bei der Person, die Probleme hat bei ihrem Pflegebedarf mit ihren Defiziten zuhause, wenn Sie dann keinen Betreuer bestellen, meldet sich unentwegt das Umfeld telefonisch oder schriftlich, und sie müssen erneut aktiv werden, erneut sagen, wir brauchen keinen Betreuer, wir müssen abwarten usw. Haben Sie aber, wie gesagt, den Betreuer einmal bestellt, kehrt Frieden ein und Sie sehen diese Akte vor Ablauf von fünf Jahren wahrscheinlich nicht mehr wieder.“
Rechtsanwältin A. Menges aus Düsseldorf, 2004:
„Ich kenne aus den 12 Jahren meiner Tätigkeit keinen einzigen Fall, in dem auf normalem Wege eine einmal verhängte Betreuung durch höhere Gerichtsinstanzen rückgängig gemacht wurde.“