Dies ist zum Teil auf mangelnde fachliche Kenntnisse und zum Teil sogar auf mangelnde charakterliche Eignung einiger Richter zurückzuführen. Da es in Deutschland – angeblich wegen der richterlichen Unabhängigkeit – weder eine funktionierende Rechsaufsicht noch eine Qualitätskontrolle für Urteile gibt, kann kein Rechtsuchender vor Gericht darauf vertrauen, dass ein faires Zivilverfahren durchgeführt oder gar ein gerechtes Urteil gefällt wird. Obwohl diese gravierenden Missstände in Fachkreisen der Justiz schon lange bekannt sind, wurde unter den früheren Regierungen so gut wie nichts dagegen getan und unter der jetzt regierenden rotgrünen Koalition bisher nur an Symptomen herumlaboriert.
http://else-kling.net/2008/03/25/fehlurteile-im-namen-des-volkes/#more-4
Gemäß dem OLG-Hamm haben Zivilverfahren in denen Prozeßparteien anwaltlich vertreten sind eine Erfolgsquote von 50% (4U132/07 vom 01.12.2007).
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