Fall Genditzki, LG-München: Seit 10 Jahren unschuldig im Gefängnis (13.04.2019 BRISANT mdr ARD)

Zweifel an Mordurteil: Frau will ihren Bruder Manfred Genditzki aus Gefängnis holen “Mein Bruder sitzt seit fast zehn Jahren unschuldig im Gefängnis”, sagt Jutta Bönecke. Und das will sie in einem Wiederaufnahme-Verfahren jetzt auch beweisen.

Lebenslang wegen Mordes, das Motiv: Der Streit.
Rechtsanwältin Regina Rick: “Diese Geschichte mit dem Streit ist von vorne bis hinten erfunden. Dafür gibt es kein Indiz. Für so einen Streit, da gibt es nicht den leisesten Beweis. Das ist einfach eine Erfindung der Justiz und das ist wirklich Extrem.”


Untersuchung im Landtag, Tod in der Badewanne: Computersimulation soll aufklären, sueddeutsche.de, 26.07.2018

Der Anklage zufolge sollte er der alten Dame Geld gestohlen und sie in der Badewanne ertränkt haben, um den Diebstahl zu verdecken. Als das durch die Beweisaufnahme zweifelsfrei widerlegt wurde, zauberte der Staatsanwalt ein neues Motiv aus dem Hut: Frau Kortüm habe Genditzki Vorhaltungen gemacht, weil er eine Einladung zum Kaffeetrinken ausgeschlagen habe, daraufhin habe er sie im Zorn bewusstlos geschlagen und ertränkt.

“Eine völlig aus der Luft gegriffene Geschichte”, sagt die Münchner Rechtsanwältin Regina Rick. Das Urteil wurde vom Bundesgerichtshof wegen eines Rechtsfehlers aufgehoben. Aber auch im zweiten Prozess folgte das Gericht unter dem Vorsitz von Petra Beckers den Argumenten des Staatsanwalts. Vergeblich beteuerte Genditzki seine Unschuld, vergeblich verwiesen seine Verteidiger auf Indizien, die dafür sprachen, dass Lieselotte Kortüm noch lebte, als Genditzki an jenem Nachmittag ihre Wohnung verließ, vergeblich argumentierten sie, dass es für den angeblichen Streit keinerlei Motiv, geschweige denn einen Beweis gebe, und dass die alte Dame ebenso gut einem häuslichen Unfall zum Opfer gefallen sein könne.

Am 17. Januar 2012 sprach das Gericht Manfred Genditzki erneut des Mordes schuldig. Mit ausschlaggebend für das Urteil war die Einschätzung des Rechtsmediziners Wolfgang Keil, der einen Sturz in die Badewanne für “höchst unwahrscheinlich” erklärt hatte. Das Gericht kam zu dem Schluss: “Ein Sturzgeschehen ist nach Überzeugung der Kammer auszuschließen.”

…Für einen Wiederaufnahmeantrag reiche die Computersimulation allein jedoch noch nicht aus, sagte Rick. Dazu sei noch ein rechtsmedizinisches Gutachten notwendig, um die Simulation mit den Ergebnissen der Obduktion zu verknüpfen. “Dafür haben wir einfach nicht das Geld”, sagte Rick, die selbst viele unbezahlte Arbeitsstunden für die Wiederaufnahme des Falles Genditzki geleistet hat. Schon die äußerst arbeitsaufwendige Computersimulation habe viel Geld gekostet. Sie sei nur durch Spenden von Privatleuten ermöglicht worden.

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