Fall Michael L.: Wegen Kindesmisshandlung verurteilt und nach Jahren wieder frei gesprochen. Kein Schadenersatz bei Geständnis, 16.04.2011

Gebrandmarkt Justiz Wegen Kindesmisshandlung verurteilt und nach Jahren wieder frei gesprochen, Märkische Allgemeine, 16.04.2011

Der Justizvollzugsbeamte Michael L. und dessen Ehefrau Karola wurden von der 14-jährigen Pflegetochter beschuldigt, diese schwer misshandelt zu haben. Vor dem Amtsgericht Brandenburg gestand das Ehepaar die angebliche Tat im Rahmen einer Absprache mit dem Gericht, um eine Strafe von weniger als einem Jahr zu erhalten.

Damit wollten die Angeklagten eine mögliche Inhaftierung verhindern und der Angeklagte seinen Arbeitsplatz retten. Es erfolgte jedoch wider Erwarten eine Verurteilung zu genau einem Jahr, sodass Michael L. seine Beamtenstellung und seinen Arbeitsplatz verlor. 2008 widerrief die Pflegetochter ihre Anschuldigungen, und ein Glaubwürdigkeitsgutachten wurde erstmals erstellt; wie sie nun zugab, habe sie sich nur wichtig machen wollen. “Das Amtsgericht Frankfurt (Oder) hob mit Beschluss vom Dezember 2010 das Urteil gegen das Paar auf und stellte das Verfahren ein.” Wegen der abgelegten Geständnisse wurde dem Ehepaar keine finanzielle Wiedergutmachung zuerkannt.

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