Rechtsstaat ausser Kontrolle: Unhaltbare Zustände bei der manuellen Bestandsdatenauskunft aufgrund rechtswidriger Behördenersuchen, 2014

Willkommen zum Posteo-Transparenzbericht 2014

Wir möchten, dass Sie wissen, wie häufig Behörden bei Posteo um Kundendaten ersuchen. In diesem Bericht legen wir offen, wie oft Ermittlungsbehörden und Nachrichtendienste sich im Jahr 2014 an uns gewandt haben – und wie oft Posteo tatsächlich Daten herausgeben musste. Der Bericht umfasst alle Behördenanfragen, die Posteo im Jahr 2014 erhalten hat. Sie erfahren außerdem, wie häufig diese Ersuchen formal korrekt waren und wie viele der Anfragen rechtswidrig waren.

Rechtsstaat außer Kontrolle: Unhaltbare Zustände bei der manuellen Bestandsdatenauskunft nach §113 TKG  

In diesem Teil unseres Schwerpunktes zeigen wir auf, dass in der Auskunftspraxis gravierende Sicherheitsprobleme bestehen, es regelmäßig zu Rechtsbrüchen kommt und Kontrolldefizite die Situation weiter verschlimmern. Wir belegen dies mit unserer eigenen Fall-Dokumentation und veröffentlichen Beispiele rechtswidriger Behördenersuchen. Weiterhin veröffentlichen wir unsere Schriftwechsel mit den Landesdatenschutzbeauftragten. Wir zeigen auf, warum die Bundesregierung bereits vor Jahren Abhilfemaßnahmen hätte einleiten können, da sie über einige Missstände informiert war und wiederholt dazu befragt wurde. Erst am Mittwoch (19.08.) ist aus dem Bundesinnenministerium (BMI) die Antwort eingegangen, der Bundesregierung lägen “weiterhin keine Anhaltspunkte für rechtswidrige Abfragen vor”.

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Warum hat Posteo 2014 zum ersten Mal einen Transparenzbericht veröffentlicht – und wieso hatte dies bis dahin kein anderer deutscher Telekommunikationsanbieter getan? 

Wir haben im Jahr 2013 zum ersten Mal überhaupt Anfragen von Polizeibehörden erhalten. Für uns stand fest: Wir wollen künftig einen Transparenzbericht über Behördenersuchen veröffentlichen – nach dem Vorbild US-amerikanischer Telekommunikationsunternehmen.
Unsere Anwälte wiesen uns allerdings darauf hin, dass die Rechtslage hierzu in Deutschland nicht eindeutig sei und deshalb bisher kein deutscher Provider einen Transparenzbericht veröffentlicht habe. Der Gesetzgeber verpflichtet deutsche Telekommunikationsanbieter zur Verschwiegenheit über Auskunftsersuchen, u.a. im TKG und in den G10-Gesetzen. Deshalb haben wir vor der Veröffentlichung im Mai 2014 ein Rechtsgutachten erstellen lassen. Wir mussten den Sachverhalt vorab klären, da ein Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflichten mit mehrjähriger Haft bestraft werden kann. Das von uns beauftragte Gutachten ergab, dass das Veröffentlichen rein statistischer Angaben, die keine Rückschlüsse mehr auf einzelne Fälle erlauben, zulässig ist. Das bestätigte dann auch das Bundesministerium der Justiz auf eine Anfrage von MdB Christian Ströbele. Daraufhin hat Posteo schließlich am 14.05.2014 den ersten Transparenzbericht eines deutschen Telekommunikationsanbieters veröffentlicht.

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