Der Fall Gustl Mollath, Das Erste Report Mainz
Justizministerin Beate Merk (CSU) hat die Öffentlichkeit und den Rechtsausschuss des Landtages mit einer gewollten Falschaussage belogen.
Merk will Fall Mollath komplett neu aufrollen lassen, schwaebische.de, 30.11.2012
Die Süddeutsche Zeitung sieht die „Festung“ des Münchner Justizpalastes bröckeln. Justizministerin Beate Merk (CSU) sei in der Defensive, habe sich „regelrecht verschanzt“. Was die Arbeit der Justiz bisher zu Tage gefördert habe, „muss noch nicht die Wahrheit sein. Aber Zweifel, ob der Mann so wirr ist, wie die Gerichte behaupteten, sie sind mehr als angebracht. Es gab zumindest das Schwarzgeldsystem, dafür gibt es Belege“. Die Richter hätten wohl seinerzeit „gewaltig geirrt“ schreibt die Bild-Zeitung, „denn jetzt kam heraus: Die Hypo Vereinsbank hatte im Jahr 2003, nach Mollaths ersten Anschuldigungen gegen seine Ex-Frau, interne Ermittlungen eingeleitet. Die Prüfer kamen zu dem Ergebnis, dass Mollath im Wesentlichen recht hatte!“
Mittlerweile gibt es Indizien, dass die Justiz sich nicht bloß geirrt haben könnte. Es steht der Vorwurf gegen den zuständigen Richter im Raum, er habe auf die Steuerfahndung eingewirkt, dem von Mollath geäußerten Schwarzgeld-Verdacht nicht weiter nachzugehen. Seit Bekanntwerden dieser unglaublichen Anschuldigung vollzieht auch Justizministerin Merk einen Wandel in ihrer Position. Sie hat nun eine Überprüfung des gesamten Verfahrens angeordnet.
spiegel-online Forum: Richter a.D.: ” Ich schäme mich für einen solchen „Kollegen“”
Nach Lektüre des im Netz verfügbaren landgerichtlichen Urteils gegen Herrn Mollath bin ich entsetzt über das gerichtliche Beweisverfahren. Da wird zwar die anzeigende Ehefrau als Zeugin zu der behaupteten Körperverletzung vernommen, nicht aber die Ärztin, von der – angeblich – das viel später ausgestellte Attest stammt (die Ärztin weiß heute nichts mehr von einem solchen Attest!). Da werden dubiose Annahmen und Vermutungen zu den Reifenstechereien aufgestellt und wie mit Zauberhand in bare Münze verwandelt. Zusammen mit den schon frühzeitig vom Richter in Frage gestellten Geldschiebereien, die ein wunderbares Motiv für die Strafanzeige der Ehefrau abgegeben haben könnten, verwandelt das Landgericht Nürnberg den Angeklagten in ein gemeingefährliches geisteskrankes Monster, das auf unbestimmte Zeit in geschlossener Abteilung einzusperren ist. Ärztliche Gutachten, die den üblichen Mindestanforderungen entsprechen, hat das Gericht nicht eingeholt.
Ich frage: Wer hat diesem „Vorsitzenden Richter“ die „Befähigung zum Richteramt“ erteilt, wer hat ihm das Richteramt verliehen und seinem Treiben so lange zugesehen? Ich schäme mich für einen solchen „Kollegen“ und bedaure, dass er sorgenfrei seine Pension und möglicherweise auch noch Beziehungen zu den Nutznießern der Geldschiebereien genießen kann, die er aufzudecken verhindern geholfen hat. Das Urteil von Nürnberg kommt mir eher als „Nicht-Urteil“, als „Schein-Urteil“ vor, jeder Tag Unterbringung von Herrn Mollath als fortgesetzte Freiheitsberaubung im Amt. Eine Justizverwaltung, die derartige Umtriebe unter dem Deckmäntelchen “richterliche Unabhängigkeit” ermöglicht und duldet, hat ihren Namen nicht verdient.