Fall Rupp: Richter Georg Sitka (LG Ingolstadt) zwang Zeugen in einem Mordprozess durch massive Einschüchterung zu einer Falschaussage

Reportage: Richter Georg Sitka (LG Ingolstadt) zwang Zeugen in einem Mordprozess durch massive Einschüchterung zu einer Falschaussage
Wenn ein Zeuge die vom Gericht gewünschte Aussage nicht zu machen bereit ist, ja, dann wird er halt so massiv eingeschüchtert, dass er notfalls auch wider besseres
Wissen das aussagt, was das Gericht von ihm erwartet.
Ein Bauer, der zerstückelt und von Hunden aufgefressen worden sein soll, taucht als Wasserleiche wieder auf. Kein Grund für einen neuen Prozess?
Soll man über diesen Fall nun lachen, oder ist er eher zum Weinen? Soll man sich empören oder resignieren? Im Oktober 2001 verschwindet in der Nähe von Neuburg an der Donau ein Mann samt Auto spurlos. Jahrelang wird gesucht und ermittelt. Ergebnis: nichts als Gerüchte, Tratsch und Mutmaßungen, ob der Mann, Bauer R., womöglich einem Verbrechen zum Opfer gefallen sei und wer als Täter in Frage komme.
2004 gestehen die Ehefrau des Vermissten, seine beiden 17 und 18 Jahre alten Töchter und der Freund eines der Mädchen erst zögernd, dann immer detaillierter und widersprüchlicher. Drei geben zu, ihn mit einem Holzprügel und/oder einem Hammer erschlagen, zerstückelt und den Hofhunden zum Fraß vorgeworfen zu haben. Objektive Beweismittel gibt es nicht. Auch die Leichenteile, die laut Geständnis des angeblichen Haupttäters im Misthaufen vergraben und auf Feldern verteilt worden seien, findet man nicht. Ein Falschgeständnis?
Ende 2004 kommt es zum Prozess vor dem Landgericht Ingolstadt. Obwohl alle Geständnisse widerrufen sind, präsentiert die Staatsanwaltschaft aus dem Aussagenwirrwarr eine lückenlose und das Gericht überzeugende Endversion des Tatablaufs. Nach 24 Verhandlungstagen verhängen die Richter 2005 Freiheitsstrafen bis zu achteinhalb Jahren wegen Totschlags und durch Unterlassen begangene Beihilfe. Alternativen zur Tötung durch die Angeklagten wie Selbstmord schließen die Richter aus.
Möglicherweise entlastende Tagebücher der Mädchen verschwinden in Akten, die das Gericht nicht zu sehen bekommt. Zufall? Ein Problem hatte man mit den Leichenteilen, die weder auf dem Mist noch auf den Feldern gefunden worden waren. “Nach Ansicht der Kammer folgt aus den falschen Angaben hinsichtlich des Entsorgens der Leichenteile jedoch nicht die Unglaubhaftigkeit der Aussage zum Zerteilen insgesamt”, beruhigt sich das Gericht. …
Und siehe da: Es ergießen sich nicht nur Unrat und Schlamm in die Donau, auch ein zum Teil skelettierter Torso schwimmt davon. Mit einem Schlauchboot fährt man hinterher und birgt ihm per Hand. Die dazugehörigen Beine und Füße findet man im Wageninnern. Es handelt sich laut DNA-Analyse eindeutig um die Leiche des angeblich zerstückelten und aufgefressenen Bauern.
Münchner Gerichtsmediziner stellen keine anatomisch nachweisbare Todesursache mehr fest. Ob der Bauer Selbstmord begangen hat? Ob er nach einem Wirtshausbesuch betrunken vom Weg abgekommen ist? Oder ob Trunkenheit und Lebensüberdruss angesichts hoher Schulden, Krankheit und einer desolaten familiären Situation zusammenwirkten? Es wird nie mehr aufzuklären sein.
Hinweise auf Verletzungen durch Schläge mit einem Holzprügel oder einem Hammer finden die Rechtsmediziner ebenfalls nicht, weder an der Kleidung des Toten noch an seinem Körper. Der Schädel ist unversehrt, ebenso die Wirbelsäule. Ausschließen lasse sich auch eine Stich- oder Schussverletzung im Bereich des Rumpfes, heißt es im Obduktionsprotokoll, da man weder Haut- noch Knochenverletzungen gefunden habe.
Vermutlich saß der Tote Landwirt R. hinter dem Steuer, denn Schien- und Wadenbeine mit Füßen fand man bei den Pedalen. In welcher Position sich der Schalthebel des Automatikgetriebes befand, war nicht mehr festzustellen, da er bei der dilettantischen Bergung bewegt wurde. Der Autoschlüssel war erst nicht auffindbar. Jetzt ist er plötzlich wieder da. Wie bitte?…
Die haarsträubenden Fehler des Ingolstädter Gerichts kamen mit der Wasserleiche ebenso ans Licht wie die Fehler von Polizei und Staatsanwaltschaft, die Nachlässigkeit der Verteidiger und die opportunistische Anpassung einzelner Gutachter an die Erwartungen des Gerichts …
Aber es wäre ja auch fast ein Wunder gewesen, wenn die Staatsanwaltschaft Landshut den Antrag nicht wie im Reflex zurückgewiesen hätte. “Der Umstand, dass die Leiche nun gefunden wurde und der Bauer möglicherweise auf eine andere als in der im Urteil beschriebenen Art zu Tode kam, ändert jedoch nichts an den übrigen Feststellungen des Urteils, nämlich, dass die Tat geplant war, dass der Bauer an diesem Abend nach Hause kam, dass er dort von den Verurteilten erwartet und aufgrund eines gemeinsamen Tatplans getötet wurde”, schreibt Staatsanwalt Hubert Krapf ans Landgericht Landshut, das über den Wiederaufnahmeantrag entscheiden musste.
Es wäre wiederum ein Wunder gewesen, wenn sich dieses Gericht nicht der Staatsanwaltschaft angeschlossen hätte. Tot ist schließlich tot. Und der Hauptangeklagte hatte ja auch mal von einem Weiher gesprochen, in dem das Auto versenkt worden sei – nach Auffassung der Staatsanwaltschaft Täterwissen. Wasser ist Wasser, ob Weiher oder Donau. Außerdem könnte der Bauer ja auch erdrosselt oder erwürgt worden sein, da die Weichteile am Hals der Leiche nicht mehr vorhanden sind.
Ist das Zynismus oder Chuzpe oder Juristen-Korpsgeist vom Weißbier-Stammtisch? Oder handelt es sich um jene Vertuschungsstrategie, der man auch auf anderen Gebieten begegnet, über Unlauterkeiten zu schweigen, um die Institution nicht zu beschädigen? Die debile Bäuerin hat man vier Stunden lang ohne Anwalt als Zeugin vernommen, obwohl sie schon als Beschuldigte observiert worden war. Das Protokoll umfasst nur zwei Seiten. Was hat ihren damaligen Anwalt bewogen, dabei mitzumachen?
Der 3. Strafsenat des Oberlandesgerichts München mit der Vorsitzenden Huberta Knöringer hat auf die Beschwerden der Verteidigung hin den Wiederaufnahmeanträgen im März stattgegeben. Mittlerweile sind alle Verurteilten in Freiheit. Der neue Prozess vor derselben Landshuter Kammer, die sich dagegen gesträubt hatte, wird für Herbst erwartet. Wird man wieder einen Schuldspruch ansteuern?

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