Verfolgung Unschuldiger mit dem Joker "Wider besseres Wissen", 18.02.2009

Verfolgung Unschuldiger mit dem Joker “Wider besseres Wissen”, 18.02.2009
Die Justiz schert sich nicht um Recht und Gesetz. Wozu auch? Es genügt doch die Verleumdung gegen das Justizopfer, es habe “wider besseres Wissen” gehandelt.
Zu den Lieblingsvorwänden der BRD bei der Verfolgung Unschuldiger gehört die Verleumdung, das Justizopfer hätte “wider besseren Wissens” (wbW) eine Straftat begangen. Diese Formulierung erscheint mehrfach wörtlich im StGB, s. § 145d (Vortäuschen einer Straftat) und § 164 (Falsche Verdächtigung). Sie wird aber auch sonst gerne zur Verfolgung Unschuldiger missbraucht, etwa beim § 132a (Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen).
…Die BRD ignoriert nun diese beide Fakten kurzerhand ohne jede Begründung und “verurteilt” statt dessen gegen alle Fakten und wiederum ohne jede Begründung den Autor immer wieder wegen “Missbrauchs von Titeln” – einzig und allein mit dem durch nichts rechtfertigbaren Joker “Wider besseren Wissens”. Als besonderes Dilemma kommt hinzu, dass der Autor sich trotzdem nicht dem Zwang der BRD unterwerfen darf, seinen Status als römisch-katholischer Priester selbst zu bestreiten, denn damit würde er tatsächlich selbst zum Häretiker, d.h. aufhören, katholisch zu sein. Er würde damit nämlich u.a. gegen Dogmen aus der Sakramentenlehre verstoßen. Ferner würde der Autor damit u.a. behaupten, dass die Kirche dem Staat unterwerfen wäre – was ebenfalls eine ausdrücklich verurteilte Häresie ist.
Dies ist nur ein symptomatisches Fallbeispiel für die rettungslos wuchernde “WbW-Justiz” der BRD, worüber Tausende laut jammern und Hunderttausende heimlich stöhnen. Wer dabei Beweise für Rechtsbeugungen – welcher Art und aus welchem Bereich auch immer – veröffentlicht, der wird zusätzlich verurteilt, weil er “wbW” die Justiz “beleidigt” und “verleumdet”; und wer gar wegen bewiesener Rechtsbeugung Strafanzeige erstattet, der wird zusätzlich verurteilt, weil er sich “wbW” der “falschen Verdächtigung” schuldig gemacht hat.

Teilen auf:
Dieser Beitrag wurde unter Unkategorisiert veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.