Zwölf Polizeikugeln trafen den Regensburger Studenten Tennessee Eisenberg im April 2009.
Gegen die Beamten wurde keine Anklage erhoben – zu Recht, wie nun das Bundesverfassungsgericht entschied.
Mehr als fünf Jahre nach den tödlichen Polizeischüssen auf Tennessee Eisenberg hat das Bundesverfassungsgericht eine Beschwerde von dessen Eltern abgelehnt. Die Karlsruher Richter bestätigten damit eine frühere Entscheidung des Nürnberger Oberlandesgerichtes (OLG), der zufolge die beteiligten Beamten nicht angeklagt wurden. Die Verfassungsbeschwerde sei nicht zur Entscheidung angenommen worden, teilte das OLG mit.
Eisenberg hatte Ende April 2009 in Regensburg erst einen Mitbewohner und dann auch mehrere Polizisten mit einem Messer bedroht. Zwei Beamte hatten dann 16 Mal auf den Musikstudenten geschossen, zwölf Kugeln trafen den 24-Jährigen. Er starb später in einer Klinik.
Der Fall hatte unter anderem wegen der vielen Schüsse etliche Fragen aufgeworfen: So stellten sowohl ein Gutachter als auch ein Video die Notwehr-Version der Polizei in Frage. Dennoch lehnte die Regensburger Staatsanwaltschaft eine Anklage gegen die beteiligten Beamten ab. Die Generalstaatsanwaltschaft in Nürnberg bestätigte die Entscheidung, und auch ein Strafsenat des OLG sah keinen Anlass für eine Anklage gegen die Polizisten.
Das OLG habe sich detailliert mit den Ermittlungsergebnissen auseinandergesetzt, stellte das Bundesverfassungsgericht der Mitteilung zufolge fest. Dabei seien weder lückenhafte noch tendenziöse, auf die Schonung der beschuldigten Beamten ausgerichtete Ermittlungen erkennbar geworden.