Falschaussage einer Mindener Anwältin, Mindener Tageblatt 30.01.2009 Seite 9

Höchst unangenehme Folgen könnte für eine Mindener Rechtsanwältin die Zeugenaussage haben, die sie gestern im Strafverfahren gegen ihren Lebensgefährten vor dem Bielefelder Amtsgericht machte.
Weil der Eindruck entstand, sie könnte zugunsten des Angeklagten die Unwahrheit gesagt haben, wird Oberstaatsanwalt Frank Schwöppe nun ein Ermittlungsverfahren wegen Verdachtes der uneidlichen Falschaussage gegen die Juristin einleiten.
Ihr Lebensgefährte schmetterte bei einer Veranstaltung einer anderen Person ein Bierglas an den Kopf. Das Glas zersplitterte und die Person erlitt dicht neben der Halsschlagader einen 10cm langen Schnitt. Als die Person dadurch zu Boden ging wurde er von ihrem Lebensgefährten mit Fußtritten eingedeckt. …Die Amtsrichterin verurteilte den Angeklagten nach mehrstündiger Verhandlung wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe und zur Zahlung von 2000 EUR an die Landeskasse.

Teilen auf:
Dieser Beitrag wurde unter Anwaltsberatung veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.