Falsche Beschuldigungen eines Polizisten, tätliche Angriffe eines Polizisten, Strafvereitelung bei der Staatsanwaltschaft Duisburg und das Opfer zum Täter machen

Falsche Beschuldigungen eines Polizisten, tätliche Angriffe eines Polizisten, Strafvereitelung bei der Staatsanwaltschaft Duisburg und das Opfer zum Täter machen
…Als ich meine Fahrertür öffnen wollte, warf mich H. auf den Boden. Als ich mich wieder hochgekämpft hatte, eilte ihm sein Nachbar Martin G. zur Hilfe. Beide hielten mich fest und preßten mich auf meine eigene Motorhaube. Ich erlitt Prellungen am Thorax, am Oberarm und an den Knien, festgestellt am selben Nachmittag durch die St.-Clemens-Hospitale Sterkrade.
…Ich erstattete bei der Staatsanwaltschaft Duisburg Strafanzeige gegen H. und G. wegen Freiheitsberaubung, Körperverletzung und unterlassener Hilfeleistung. Oberstaatsanwalt Harden stellte das Verfahren ein (AZ: 147 Js 21/07). Er behauptet, H. habe mich festhalten dürfen, auch wenn ich objektiv keine Straftat begangen habe. Frau Böing und Oberstaatsanwalt Ludwig von der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf bestätigten das (AZ: 4 Zs 634/07).
Ebenso wurde das gegen mich gerichtete Verfahren wegen Widerstands gegen “Vollstreckungsbeamte” eingestellt, allerdings nicht deshalb, weil ich mich nicht strafbar gemacht habe (was die Wahrheit ist), sondern wegen angeblich vorhandener “geringer Schuld” gemäß § 153 (1) StPO (AZ: 147 Js 11/07). Im Wiederholungsfalle könne ich nicht mit einer Einstellung rechnen, versuchte mich Staatsanwältin Herber-Mittler (Staatsanwaltschaft Duisburg) zu ermahnen. Dem widersprach ich und teilte mit, daß ich mir nichts vorzuwerfen habe und mich jederzeit wieder genauso verhalten würde. Ich beantragte, zwecks gerichtlicher Klärung die öffentliche Klage gegen mich zu erheben. Das wurde mir aber verwehrt. Offensichtlich haben weder die Staatsanwaltschaft Duisburg noch die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf Interesse daran, daß die Sache einem unabhängigen Richter vorgetragen wird. Sie ziehen es vor, daß die Staatsanwaltschaft Duisburg mich weiterhin mit ihrer voreingenommenen Bewertung belasten kann.
Duke 27.03.2008: Hier in Oberhausen läuft einiges schief! Opfer kann jeder werden!
Eigentlich sollte es Aufgabe der Polizei sein Straftaten zu verhindern bzw aufzuklären!
In meinem Fall kann man ganz getrostet sagen, da hat sich ein Polizist von einem Richter des AG Oberhausen korrumpieren lassen!
Als Beschwerdeführer einer Petition gegen diverse Machenschaften des AG Oberhausen wurde mir mit Billigung des Landtags NRW eine vorgetäuschte Straftat angehangen.
§ 52 WaffG, 5 Jahre Mindeststrafe für eine Petition die einigen nicht passt! Die Sache hatte eine Wendung bekommen, weil einige Polizeibeamte nicht mehr mitgemacht haben! Der Belastungspolizist knickte ein, dennoch wurde ich weiter strafrechtlich verfolgt. Natürlich ohne Zugang zur rechtsanwaltlichen Vertretung.
Damit ich wenigstens ein bisschen zufrieden sein konnte, gab man mir im Laufe der Festnahme und Anklage die Erlaubnis Waffen zu besitzen, erwerben und verkaufen zu können! So läuft Korruption ab und nicht anders!
Nein, um meine Petition kümmert man sich nicht weiter!
Folgen wurden nicht beseitigt, entschädigt wurde ich auch nicht und eine Entschuldigung bekommt man auch nicht!

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