Folter-Rechtfertigung, Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Richterbund-Chef Geert Mackenroth, 20.02.2003

Folter-Rechtfertigung, Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Richterbund-Chef Geert Mackenroth, 20.02.2003
Gegen den Vorsitzenden des Deutschen Richterbundes, Geert Mackenroth, gibt es eine Dienstaufsichtsbeschwerde. Der Richter hatte Folter durch Polizei in bestimmten Fällen als “erlaubt” bezeichnet.
Der Richter hatte Folter durch die Polizei in bestimmten Situationen gerechtfertigt:
“Es sind Fälle vorstellbar, in denen auch Folter oder ihre Androhung erlaubt sein können, nämlich dann, wenn dadurch ein Rechtsgut verletzt wird, um ein höherwertiges Rechtsgut zu retten”, sagte Mackenroth dem “Tagesspiegel”.
Heute versuchte Mackenroth, diesen Satz zu relativieren. Er habe auch gesagt, dass Folter nach internationalen und nationalen Vorschriften zu Recht verboten sei, hieß es in einer Pressemitteilung des Richterbunds.
Auf Mackenroths Äußerungen hatte vorwiegend ablehnende Reaktionen gegeben. Gegenüber SPIEGEL ONLINE sagte der Sprecher von Amnesty International in Deutschland, Dawid Bartelt, dass eine Abwägung, wie Mackenroth sie fordere, unzulässig sei. Der Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz, nannte Mackenroths Äußerungen empörend und einen Tabubruch. “Er sollte sofort zurücktreten”, sagte Wiefelspütz den “Stuttgarter Nachrichten”. …

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