Furchtbare Richter, Verbrecherische Todesurteile deutscher Kriegsgerichte, Gritschneder Otto, Beksche Reihe

Furchtbare Richter, Verbrecherische Todesurteile deutscher Kriegsgerichte, Gritschneder Otto, Beksche Reihe
Deutsche Kriegsgerichte verhängten während des Zweiten Weltkriegs etwa 50 000 Todesurteile. Viele der Urteile, die von den juristischen Vollstreckern des Hitler Regimes gefällt wurden, richteten sich gegen Männer, die aus Gewissensgründen nichts mit dem Vernichtungskampf der Nazidiktatur gegen die Völker Europas zu tu haben wollten. Der Autor dokumentiert Art und Ausmaß des begangenen Unrechts und nennt Täter und Opfer. Er macht deutlich, wie glimpflich Nazi-Juristen in der strafrechtlichen Aufarbeitung ihrer Verbrechen davongekommen sind.
Im Anhang finden sich die einschlägigen Vorschriften des Militärstrafgesetzbuches sowie der Kriegssonderstrafrechtsordnung, anhand derer der Leser die Entscheidungen mit ihrer normativen Grundlage konfrontieren kann.
…Liest man die 28 Urteile ,dann kommt man nicht auf den Gedanken, daß es sich um 28 unterschiedliche Fälle handelt. Wenn auf die Person des Täters bzw. die Spezifik seiner Handlung eingegangen wird, wenn also z.B. seine Minderjährigkeit, die möglicherweise gar nicht bestehende Wehrpflicht oder aber die zur Tatzeit bereits über den Rundfunk allgemein bekannt gemachte Kapitulation angesprochen wird, dann nur, um sie für unbeachtlich zu erklären oder um si zu einem strafschärfenden Argument zu machen. Abschreckung heisst die Ratio, die hinter diesen Urteilen steht. Die gesetzlichen Tatbestände waren denkbar unbestimmt (“Wehrkraftzersetzung”), und die Wahl zwischen Todesstrafe und Zuckthaus stand nahezu immer in richterlichem Ermessen. Selbst die Richtlinien Hitlers, die diesen weiten Spielraum einschränken wollten, führten mit ihren vagen Formulierungen in die Unbestimmtheit zurück. Es bedurfte daher in der Tat “furchbarer Richter”, um derart regelmäßig die Todesstrafe verhängen zu können.

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