Die Verurteilung einer unter anderem im Bereich der Drogenkriminalität tätigen Oberstaatsanwältin wegen falscher uneidlicher Aussage zu einer Geldstrafe ist rechtskräftig.
Der Bundesgerichtshof bestätigte das entsprechende Urteil des Leipziger Landgerichts, mit dem die Angeklagte von dem weiteren Anklagevorwurf der Rechtsbeugung in Tateinheit mit Strafvereitelung im Amt freigesprochen worden war.
BGH verwirft Revision der Oberstaatsanwältin (BGH, Beschluss vom 23.11.2020 – 5 StR 172/20)
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