Geldstrafe für Staatsanwältin wegen falscher uneidlicher Aussage rechtskräftig, 23.11.2020

Geldstrafe für Staatsanwältin wegen falscher uneidlicher Aussage rechtskräftig, beck-aktuell, 23.11.2020

Die Ver­ur­tei­lung einer unter an­de­rem im Be­reich der Dro­gen­kri­mi­na­li­tät tä­ti­gen Oberstaats­an­wäl­tin wegen fal­scher un­eid­li­cher Aus­sa­ge zu einer Geld­stra­fe ist rechts­kräftig.
Der Bun­des­ge­richts­hof be­stä­tig­te das ent­spre­chen­de Ur­teil des Leip­zi­ger Land­ge­richts, mit dem die An­ge­klag­te von dem wei­te­ren An­kla­ge­vor­wurf der Rechts­beu­gung in Tat­ein­heit mit Straf­ver­ei­te­lung im Amt frei­ge­spro­chen wor­den war.
BGH verwirft Revision der Oberstaatsanwältin (BGH, Beschluss vom 23.11.2020 – 5 StR 172/20)

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