Prädikatsexamen gefälscht, AG ver­ur­teilt einen teilweise gelobten Jura-Hoch­sta­pler, 04.12.2020

Prädikatsexamen gefälscht AG ver­ur­teilt einen Jura-Hoch­sta­pler, LTO, 04.12.2020

Ein angeblicher Anwalt hat sich mit gefälschten Zeugnissen lukrative Anstellungen gesichert und wurde für seine Arbeit teilweise sogar gelobt. Nun hat das Amtsgericht (AG) München den 35-Jährigen, der heute eine Ausbildung im Handwerk macht, wegen (zum Teil nur) versuchten Betruges in sechs und Urkundenfälschung in 22 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren zur Bewährung verurteilt. Außerdem muss er rund 325.000 Euro Wertersatz leisten (Urt. v. 23.11.2020, Az. 823 Ls 231 Js 185686/19).  …

…Tatsächlich hatte der Mann ein Jurastudium nach sechs Semestern ohne Abschluss abgebrochen.
…Von April 2016 bis März 2018 verdiente er dort rund 193.000 Euro. Allerdings bewertete man seine Leistungen dort durchaus kritisch, weshalb er selbst kündigte und sich eine neue Anstellung suchte.
Nachdem er zwei Angebote mit 75.000 bzw. 100.000 Euro Anfangsgehalt ausgeschlagen hatte, fing der Mann schließlich als Syndikus bei einem großen Versicherungsunternehmen im Bereich Unternehmensrecht an.
…Mit seinen Leistungen war man sehr zufrieden – er aber nicht mit den ihm angebotenen Entwicklungschancen, sodass er im November einen Anstellungsvertrag bei einer Kanzlei ab Januar 2020 mit einem Anfangsgehalt von jährlich 120.000 Euro abschloss.

Den Job trat er dieses Mal aber nicht an: Wegen des auf den Pfingstmontag 2015 lautenden Ausstellungsdatums des zweiten Examenszeugnisses erkundigte sich die Kanzlei beim Justizprüfungsamt nach der Richtigkeit desselben. Der Schwindel flog auf und die Kanzlei erstattete Anzeige, die Sache landete vor Gericht.

Vor diesem räumte der Mann seine Taten ein: “Das Geld war es nicht, das war es nie. Es war die Unfassbarkeit, dass ich trotz meiner fehlenden juristischen Ausbildung so gut vorankam”, sagte er im Prozess. “Ich würde mich als arroganten, hochnäsigen Mitarbeiter beschreiben. …

…Da ihm die erforderliche fachliche Qualifikation fehle, habe er keine gleichwertige Gegenleistung für die ihm gewährte Vergütung erbringen können. “Es kommt hier somit auch nicht darauf an, ob er zufriedenstellende Leistungen tatsächlich erbracht hat”, so der Vorsitzende Richter.
“Der Beruf des Rechtsanwalts hat in der Gesellschaft einen besonderen Stellenwert und genießt besonders hohes Vertrauen, welches durch die Tat erschüttert wurde. Daher ist auch die Verteidigung der Rechtsordnung zu beachten”

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