Gewalt bei Einsätzen. Warum Anzeigen gegen Polizisten selten zur Anklage führen, 15.05.2012

Warum Anzeigen gegen Polizisten selten zur Anklage führen, Was Polizisten dürfen – und was nicht, sueddeutsche.de, 15.05.2012

Immer wieder gehen Polizisten bei Kontrollen härter vor als erlaubt. Doch selbst wenn sich die Betroffenen wehren – angeklagt werden die rüden Beamten selten. Warum das so ist, erklärt der Strafrechtsexperte Tobias Singelnstein.

Ein Mann wird an einem U-Bahnhof von der Polizei aufgegriffen und auf die Wache gebracht, wo er auf entwürdigende Art und Weise nach Drogen untersucht wird. Dieser Fall vom März dieses Jahres ist nur einer von vielen, bei denen Polizeibeamte wegen harten Vorgehens in die Kritik geraten sind.

Gerade bayerische Polizisten gelten als nicht zimperlich. In der Tat haben sie auch mehr Befugnisse als Kollegen in anderen Bundesländern. Wenn sie Grenzen überschreiten, müssen sie sich laut Gesetz dafür verantworten. Doch nur selten haben Anzeigen Erfolg. Warum das so ist, erklärt Tobias Singelnstein, 35, Juniorprofessor für Strafrecht an der Freien Universität Berlin, der sich wissenschaftlich mit rechtswidriger Polizeigewalt beschäftigt.

Man kann das tatsächliche Ausmaß von Polizeigewalt nur schwer beziffern. Es kann aber als gesichert gelten, dass es keine Einzelfälle sind und sich die Theorie der schwarzen Schafe erledigt hat. Die Polizei hat ein strukturelles Problem mit Gewalt in ihren Reihen. Man muss dieses Problem anerkennen und eine bessere Fehlerkultur entwickeln. So lange das als Kavaliersdelikt angesehen wird, haben wir Probleme bei der Ahndung.

Wir haben pro Jahr bundesweit mehr als 2000 Anzeigen gegen Polizisten. Daneben muss man von einem großen Dunkelfeld ausgehen. Die kriminologische Forschung besagt, dass das Anzeigeverhalten der Bürger unter anderem von den Erfolgsaussichten abhängt, die man einer Anzeige beimisst. Und vom Vertrauen in die Strafverfolgungsbehörden. Beides ist bei Opfern rechtswidriger Polizeigewalt eher gering ausgeprägt.

Ich wage mal die These, dass das Problem in Großstädten ausgeprägter ist als auf dem Land. Und es gibt natürlich Einheiten mit einem besonderen Ruf. Das bayerische Unterstützungskommando (USK) zum Beispiel, die Berliner und Hamburger Einsatzhundertschaften stehen im Ruf, gerne mal härter zuzulangen.

Seit 2009 gibt es eine neue Erfassung in der Staatsanwaltschaftsstatistik. Demnach werden nur etwa drei Prozent der angezeigten Fälle rechtswidriger Gewaltausübung angeklagt. Im Jahr 2010 etwa wurden 2133 Ermittlungsverfahren gegen Polizisten abgeschlossen, nur in 63 Fällen wurde Anklage erhoben oder ein Strafbefehl beantragt. Circa 93 Prozent der Verfahren wurden eingestellt.

Zwar führt die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren, aber in der Praxis macht die Polizei die Ermittlungen, es ermitteln also Kollegen gegen Kollegen. Das führt mitunter dazu, dass die Ermittlungen nicht besonders effektiv sind. Das nächste Problem ist, dass in diesen Verfahren oft nur Aussage gegen Aussage steht, also eine schwierige Beweislage besteht. Die Staatsanwälte müssen dann entscheiden, wem sie glauben.

In diesen Fällen aber schlägt sich eine institutionelle Nähe nieder, weil die Staatsanwälte täglich mit Polizeibeamten zusammenarbeiten und Polizisten bei der Justiz generell als besonders glaubwürdige Zeugen gelten. Dazu kommt, dass meist mehrere Polizisten bei einem Einsatz gemeinsam agieren. Dabei lässt sich dann regelmäßig beobachten, was in der kriminologischen Forschung als “Mauer des Schweigens” oder “Korpsgeist” bezeichnet wird: Dass Beamte in der Regel nicht gegen Beamte aussagen. Man will nicht der sein, der seinen Kollegen hinhängt. Wenn doch mal ein Kollege aussagt, muss er mit negativen Folgen rechnen.

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