Für Gerhard Schröder war die Sache klar : „Wegsperren – und zwar für immer“, forderte der damalige Bundeskanzler 2001 als Sanktion für Sexualstraftäter, vor denen die Allgemeinheit geschützt werden müsse. Tatsächlich ist die Wahrscheinlichkeit, dass als gefährlich eingestufte Straftäter rückfällig werden, deutlich geringer, als selbst psychiatrische Sachverständige vermuten.
Weniger als 30 Prozent der Straftäter, die Gutachter als gefährlich für die Allgemeinheit eingestuft hatten, begingen nach der Entlassung in die Freiheit wieder eine schwere Straftat.
…Die Göttinger Experten für forensische Psychiatrie untersuchten, ob die als gefährlich eingestuften Straftäter nach ihrer Entlassung erneut straffällig wurden.Die Auswertung der Auskünfte aus dem Bundeszentralregister ergab, dass 34 Prozent der Haftentlassenen über den gesamten Untersuchungszeitraum von sieben Jahren hinweg keinerlei Straftaten begangen hatten.
37 Prozent fielen wegen geringer Straftaten auf, für die niemand im Gefängnis landet, zum Beispiel Schwarzfahren oder Diebstahl einer CD. 28 Prozent wurden erneut mit schweren oder einschlägigen Delikten straffällig, die mit Freiheitsstrafen oder einer Maßregelunterbringung geahndet wurden. Fazit: Bei mehr als zwei Drittel der Straftäter bestätigte sich die Gefährlichkeitsprognose nicht.
In mehr als zwei Drittel der Fälle lagen die Gutachter also falsch. Wäre es allein nach ihnen gegangen, hätten die Betroffenen jedoch auch nach Verbüßung ihrer Haftstrafe weiter eingesperrt leben müssen.
Die Gutachter seien tendenziell eher konservativ eingestellt gewesen, bilanziert Stolpmann. …